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05.01.2026 - Landkreis Freising

Planfeststellungsverfahren: Geplante Erneuerung der Höchstspannungsleitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen

Bild: Archiv - Wolfgang Dirscherl / pixelio.de

Auf gemeinsamen Antrag der TenneT TSO GmbH und der Bayernwerk Netz GmbH leitet die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Höchstspannungsleitung auf dem rund 50 Kilometer langen Trassenstück zwischen den Umspannwerken Oberbachern (Gemeinde Bergkirchen, Landkreis Dachau) und Ottenhofen (Landkreis Erding) ein.


Ziel der Maßnahme ist es, die Versorgungssicherheit für die Region um München weiterhin zu gewährleisten und den erhöhten Anforderungen an die Stromnetze Rechnung tragen, die sich durch die Umsetzung der Energiewende – beispielsweise durch den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen – ergeben.

Die TenneT TSO GmbH plant auf dem circa 50 Kilometer langen Abschnitt die Erneuerung der bestehenden 380-, 220- und 110-kV-Leitung. Der Neubau beginnt im Westen am Umspannwerk Oberbachern und endet im Osten im Umspannwerk Ottenhofen.

Die geplante Leitung verläuft in weiten Teilen nahe an der Bestandstrasse durch die Gebiete der Gemeinden Bergkirchen und Schwabhausen, der Stadt Dachau sowie den Gemeinden Hebertshausen, Röhrmoos, Haimhausen, Unterschleißheim, Ismaning, Eching, Hallbergmoos, Moosinning, Finsing, Neuching und Ottenhofen.

Auf einer Länge von rund 15 Kilometern, im Bereich zwischen den Umspannwerken Oberbachern und Unterschleißheimer See, soll wie bisher eine 110-kV-Leitung der Bayernwerk Netz GmbH mitgeführt werden. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung soll die bestehende Leitung zurückgebaut werden.

Die Planunterlagen können ab dem 08.01.2026 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/planfestverf-enwg eingesehen werden.

Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 23.02.2026 (Posteingang) – in schriftlicher Form unterschriebene Einwendungen gegen das Bauvorhaben in den Gemeinden Bergkirchen, Schwabhausen, Hebertshausen, Röhrmoos, Haimhausen, Unterschleißheim, Ismaning, Eching, Hallbergmoos, Moosinning, Finsing, Neuching und Ottenhofen sowie der Stadt Dachau oder direkt bei der Regierung von Oberbayern erheben.

Erläuterungen zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens:


Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben berührten öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich von der Maßnahme betroffen ist. Ferner kann die Öffentlichkeit die Planunterlagen einsehen.

Quelle: Regierung von Oberbayern

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