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Nächste Schritte im Abwehrkampf gegen die 3. Start- und Landebahn
Bild: Archiv - Landratsamt Freising
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem Urteil entschieden, dass mit der Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) für die 3. Start- und Landebahn (3. SLB) am Flughafen München bereits begonnen worden sei und die 3. SLB deshalb zeitlich unbegrenzt gebaut werden könne.
„Unserer Auffassung, dass der Bau des S-Bahn-Tunnels und weitere bauliche Maßnahmen mit der 3. SLB nichts zu tun haben, ist der VGH nicht gefolgt, obwohl die FMG diese Baumaßnahmen ursprünglich genau mit dieser Begründung gerechtfertigt hatte“, so Landrat Helmut Petz stellvertretend für die Kläger.
„Gegen das Urteil haben wir heute Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben. Für die Begründung haben wir bis Mitte Oktober Zeit.“
Petz: „Ein politischer Skandal ersten Ranges ist es, dass die FMG jetzt behauptet, durch Gesellschafterbeschlüsse zum Bau der 3. Start- und Landerbahn ermächtigt zu sein, obwohl sich die Bevölkerung der Stadt München mit Bürgerentscheid aus dem Jahr 2012 dagegen entschieden hat. Unser Abwehrkampf geht deshalb juristisch und politisch weiter!“
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