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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Bebauungsplan „Neustifter Feld“, Bitte um Information der Neustifter Bürgerinnen und Bürger zum Stand der Planungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Eschenbacher,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtplanungsamts,
Mit diversen Schreiben, zuletzt vom 30. November 2021 haben wir für über 800 Neustifter Bürgerinnen und Bürger zu den bisherigen Planungen zur Überbauung des „Neustifter Felds“ Stellung bezogen.
Nach einem aktuellen Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 8. März 2022 hat offenbar die Fa. Scheidl aus Moosburg das Areal des Neustifter Feldes erworben.
Die Stadt Freising gab gegenüber der Presse nach dem aktuellen Artikel an, dass nun 135 Wohneinheiten geplant seien. Nach Auskunft der Stadt seien am Rand des Quartiers dreigeschossige Wohneinheiten geplant (Erdgeschoss plus zwei Geschosse, E+2), innerhalb des Quartiers viergeschossige Einheiten (E+3).
Welches Bauvolumen tatsächlich geplant ist, ist also weiterhin unklar.
Sofern Stadt und Investor tatsächlich eine Reduzierung des baulichen Umfangs erwägen (Beschränkung auf maximal E+1 bzw. E+2 im Außenbereich (Norden, Osten und Süden des Areals, maximal E+3 im Innenbereich des Areals), würden wir dies begrüßen. Dies könnte, verbunden mit weiteren verkehrstechnischen Maßnahmen einen möglichen
Kompromiss darstellen.
Wir wiederholen nochmals die zentralen Forderungen der Neustifter Bürgerschaft, die eine maßvolle, nachhaltige, den Charakter des Stadtteils Neustift erhaltende Bebauung des Areals sicherstellen sollen:
Die Bebauung des Areals erfolgt entsprechend dem näheren Umfeld mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 0,65.
Die Traufhöhe der Gebäude an jeder Grundstücksgrenze orientiert sich an der angrenzenden Bebauung bzw. an der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die jeweilige Gebäudehöhe ist dementsprechend auf zwei bzw. maximal drei Geschosse begrenzt.
Es ist der reguläre Stellplatzschlüssel der Stellplatzsatzung der Stadt Freising anzuwenden. Eine Reduzierung der Stellplatzzahl durch Befreiung oder Ablösung erfolgt nicht.
Zur Vermeidung einseitiger Immissionsbelastungen bei der angrenzenden Wohnbebauung werden Zufahrten zu oberirdischen Stellplätzen, Anlieferzonen sowie Zu- und Abfahrten zu Tiefgaragen gleichmäßig auf alle angrenzenden
Straßen verteilt.
Für Neustift ist ein großräumiges Verkehrskonzept zur Vermeidung neuer Belastungsschwerpunkte und zusätzlichen Verkehrslärms zu erstellen. Hierbei sind konzeptionell sichere Fuß- und Radwege, auch außerhalb des Areals, zu berücksichtigen.
Wir bitten um Mitteilung zum aktuellen Planungsstand für das Areal. Gerne bieten wir gegenüber Stadt, Stadtrat und Investor erneut unsere Gesprächsbereitschaft an, um einen tragbaren Kompromiss aller Parteien zu erzielen.
Zudem bitten wir darum, die seit langem angekündigte Bürgerversammlung zeitnah und als ernstgemeinte Bürgerbeteiligung durchzuführen, anstatt die Neustifter Bevölkerung kurz vor der Auslegung des Bebauungsplans lediglich über vollendete Tatsachen zu informieren.
Dr. Michael Stockwald
Georg Brunner
Kurt Dittrich jun.
Max Betzenbichler
André van Rickevorsel