Logo print
Lieber Leser,
unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner.
Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung

Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising

Werbung

« zurück zur Nachrichtenübersicht

01.12.2021 - Freising

Bebauungsplan „Neustifter Feld“, Stellungnahme zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Anschreiben an Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher, Stadtverwaltung Freising
Damen und Herren des Stadtrats der Stadt Freising

Zum Beschluss des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt über die Aufstellung eines Bebauungsplanes vom 28. Juli 2021 hat die Stadt Freising am 3. November 2021 weitere Unterlagen zur Bebauungsplanstudie „Neustifter Feld“ veröffentlicht und gibt im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bis 3. Dezember 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Mit Schreiben vom 25. Juni, 26. Juli und 26. Oktober 2021 haben wir für aktuell 827 Neustifter Bürgerinnen und Bürger zu den bisherigen Planungen Stellung bezogen.

Die Neustifter Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits im Juni 2021 für eine maßvolle Bebauung des Neustifter Feldes im Einklang mit dem baulichen Umfeld ausgesprochen, insbesondere für eine deutliche Reduzierung des Gesamtumfangs der geplanten Bebauung (um 50% der ursprünglichen Planung).

Die Forderungen erhalten wir im Namen der Unterstützer der Stellungnahme aufrecht und übersenden Ihnen die bisherigen Schreiben erneut zur Berücksichtigung im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes.

Wir bedanken uns für die Erstellung und Übermittlung einer erläuternden Broschüre an die Bürger und die Veröffentlichung ergänzender Informationen, auch verkehrsbezogener Analysen.

Wir stellen jedoch fest, dass die bisherigen Planungen dort zwar erläutert werden, jedoch sich diese im Vergleich der ersten Planungsvariante nur geringfügig geändert haben und daher die Forderungen der Neustifter Bürger bislang nur unzureichend umgesetzt sind.

Beispiele:

  • Die am 3. November veröffentlichten Planungen weisen Varianten auf, die noch immer fünfgeschossige Gebäude im Innen- sowie viergeschossige Gebäude im Außenbereich des Areals beinhalten, z.B. an der westlichen Hochackerstraße und der Herrmannstraße; diese wurden in den Plänen von der Mitte des Areals offenbar lediglich nach Westen verschoben.

  • Die Planung beinhaltet
  • noch keine wesentliche Reduzierung des Gesamtbauvolumens für das Areal.
  • Das veröffentlichte Foto des 3D-Modells weist zwar eine abweichende Planungsvariante mit überwiegend viergeschossigen Gebäuden auf, in der Mitte des Areals ist jedoch sogar ein siebenstöckiges (!) Gebäude dargestellt.

  • Die Anzahl der geplanten Stellplätze (Tiefgarage) wurde im Vergleich zur ersten Planung offenbar nicht erhöht, die Zufahrten zur Tiefgarage nicht geändert.

  • Konkrete verkehrstechnische Maßnahmen sind lediglich für die unmittelbar angrenzenden Straßen als Option dargestellt und fehlen z.B. für den weiteren Bereich Neustifts, z.B. die Bereiche Landshuterstraße, Alte Poststraße, Wendelin-straße, Ignaz-Güntherstraße, Asamstraße, General-von Stein-Straße etc.


Zu begrüßen ist die Reduzierung der Bauhöhe einzelner Gebäude im Nordosten des Areals (Hochackerstraße) sowie die Umplanung der dreigeschossigen Gebäude an der Heinbogenstraße zu „town houses / Reihenhäusern“, da dies die Gesamtanzahl der Wohnungen etwas reduzieren dürfte. Die auch durchaus positiven Aspekte der Planung
(Kfz-Freiheit im Innenbereich, umfangreiche Eingrünung, Einsatz erneuerbarer Energien, Kindertagesstätte) hatten wir bereits in der ersten Stellungnahme anerkannt.

Wir wiederholen und präzisieren allerdings die zentralen Forderungen der Neustifter Bürgerschaft, die eine maßvolle, nachhaltige, den Charakter des Stadtteils Neustift erhaltende Bebauung des Areals sicherstellen sollen:

  1. Die Bebauung des Areals erfolgt entsprechend dem näheren Umfeld mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 0,65.

  2. Die Traufhöhe der Gebäude an jeder Grundstücksgrenze orientiert sich an der angrenzenden Bebauung bzw. an der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die jeweilige Gebäudehöhe ist dementsprechend auf zwei bzw. maximal drei Geschosse begrenzt.

  3. Es ist der reguläre Stellplatzschlüssel der Stellplatzsatzung der Stadt Freising anzuwenden. Eine Reduzierung der Stellplatzzahl durch Befreiung oder Ablösung erfolgt nicht.

  4. Zur Vermeidung einseitiger Immissionsbelastungen bei der angrenzenden Wohnbebauung werden Zufahrten zu oberirdischen Stellplätzen, Anlieferzonen sowie Zu- und Abfahrten zu Tiefgaragen gleichmäßig auf alle angrenzenden
    Straßen verteilt.

  5. Für Neustift ist ein großräumiges Verkehrskonzept zur Vermeidung neuer Belastungsschwerpunkte und zusätzlichen Verkehrslärms zu erstellen. Hierbei sind konzeptionell sichere Fuß- und Radwege, auch außerhalb des Areals, zu berücksichtigen.
  6. ...


Wir wiederholen und präzisieren allerdings die zentralen Forderungen der Neustifter Bürgerschaft, die eine maßvolle, nachhaltige, den Charakter des Stadtteils Neustift erhaltende Bebauung des Areals sicherstellen sollen:

1. Die Bebauung des Areals erfolgt entsprechend dem näheren Umfeld mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 0,65.
2. Die Traufhöhe der Gebäude an jeder Grundstücksgrenze orientiert sich an der angrenzenden Bebauung bzw. an der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die jeweilige Gebäudehöhe ist dementsprechend auf zwei bzw. maximal drei Geschosse begrenzt.
3. Es ist der reguläre Stellplatzschlüssel der Stellplatzsatzung der Stadt Freising anzuwenden. Eine Reduzierung der Stellplatzzahl durch Befreiung oder Ablösung erfolgt nicht.
4. Zur Vermeidung einseitiger Immissionsbelastungen bei der angrenzenden Wohnbebauung werden Zufahrten zu oberirdischen Stellplätzen, Anlieferzonen sowie Zu- und Abfahrten zu Tiefgaragen gleichmäßig auf alle angrenzenden
Straßen verteilt.
5. Für Neustift ist ein großräumiges Verkehrskonzept zur Vermeidung neuer Belastungsschwerpunkte und zusätzlichen Verkehrslärms zu erstellen. Hierbei sind konzeptionell sichere Fuß- und Radwege, auch außerhalb des Areals, zu berücksichtigen.

Sehr geehrter Herr Eschenbacher, sehr geehrte Damen und Herren,

den Neustifter Anwohnern und den Unterstützern der Stellungnahmen geht es darum, eine strukturell nachhaltige, mit dem Ortsbild verträgliche städtebauliche Entwicklung zu erreichen, bei der die Anliegen der Stadt sowie der künftigen Bewohner Neustifts mit den berechtigten Interessen der Anwohner und der Bewohner des gesamten Stadtteils
Neustift abgewogen werden.

Wir denken, dass durch Umsetzung der oben zusammengefassten, bereits deutlich reduzierten fünf Forderungen ein Kompromiss erzielt werden könnte. Diesen Kompromiss sehen wir jedoch derzeit noch nicht.

Vor allem durch weitere Reduzierung der Geschossigkeit (dreigeschossig im Außenbereich, maximal viergeschossig im Innenbereich des Areals) in Verbindung mit geeigneten verkehrstechnischen Maßnahmen könnte doch ein tragbarer Kompromiss erreicht werden.

Mit einer solchen Reduzierung wäre nämlich automatisch eine verträglichere Einbindung in das Stadtteilbild, ein verbesserter Stellplatzschlüssel und eine Verringerung der zusätzlich zu erwartenden Verkehrsbelastung im gesamten Stadtteil Neustift verbunden.

Nach den Informationen zur kürzlichen Tagung des Gestaltungsbeirats wird von beteiligten Planern und vom Gestaltungsbeirat ein „Hochpunkt“, konkret ein siebengeschossiges Hochhaus in der Mitte des Areals, „im Dialog zum Neustifter Kirchturm“ diskutiert und sogar favorisiert. Ein solcher Hochpunkt stellt gerade das Gegenteil einer maßvollen, ins Umfeld eingepassten Bebauung dar; wir lehnen diesen Vorschlag kategorisch ab. Als „Wahrzeichen Neustifts“ betrachten wir immer noch den bislang von vielen Richtungen aus sichtbaren Kirchturm der Neustifter Pfarrkirche!

Wir bitten die Stadt, die geplante Bürgerversammlung zeitnah umzusetzen und als Chance zu begreifen, auf die Belange der Neustifter Bürger einzugehen und dauerhaft ein für Neu- und Altbürger lebenswertes Neustift zu erhalten.

Für einen echten Dialog stehen wir gerne zur Verfügung und würden uns über vermittelnde zeitnahe Gespräche freuen.

hier unser Artikel zum Thema vom 26.10.2021....

Quelle: Aktionsbündnis „Lebenswertes Neustift“

weitere Nachrichten aus:



Nachrichtenbild
03.07.2025 - Landkreis Freising

Ausblick auf das Wochenende

Was ist los in Stadt und Landkreis Freising

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
03.07.2025 - Freising

Sparkassenlauf erlebt vielversprechende Renaissance

„Der Sparkassenlauf“, das ist ein Begriff in Freising. Es gab ihn schon von 2007 bis 2019. Hunderte, ja Tausende haben über die Jahre daran teilgenommen.

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
02.07.2025 - Neufahrn b.Freising

Mann fasst fremdes Kind beim Baden an

Zeugen und Geschädigte gesucht

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
02.07.2025 - Landkreis Freising

Brand eines Rasentraktors

Am Dienstag, den 01.07.2025, gegen 15:30 Uhr, kam es im Gewerbegebiet Taufkirchen (Vils) zu einem Brand eines Rasentraktors.

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
02.07.2025 - Moosburg a.d.Isar

Verkehrsunfallflucht

Am 01.07.2025, in der Zeit von etwa 11.10 bis 11.30 Uhr, wurde der auf dem Parkplatz des Lidl / Degernpoint abgestellte Pkw (VW Golf in Grau) einer 34-Jährigen aus dem Landkreis Landshut beschädigt.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
02.07.2025 - Freising

Zeugenaufruf nach Unfall mit schwer verletztem Fahrradfahrer

Die Polizei Freising sucht dringend nach Zeugen nach einem vermuteten Unfall, der sich gestern abend in Freising in der Parkstraße ereiget hat.

⇒ mehr Informationen...

Landkreisinformationen

Blutspendetermine

Direktvermarkter

Videos

Webcams

Ratgeber

Gemeinden

Kooperationen


ED-live.de FM-live.de