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26.10.2021 - Freising

Bebauungsplan "Neustifter Feld", Maßvolle Entwicklung für, nicht gegen die Neustifter Bürger

Stellungnahme an die Mitglieder des Freisinger Stadtrats vom 26. Juli 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Eschenbacher,
sehr geehrte Damen und Herren des Freisinger Stadtrats,

am 28. Juli 2021 hat der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Freising
mehrheitlich einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das
„Neustifter Feld“ gefasst.

In einer umfassenden Stellungnahme zu den ursprünglichen Planungen haben sich
zwischenzeitlich 825 Neustifter Bürgerinnen und Bürgern für eine maßvolle
Bebauung des Neustifter Feldes im Einklang mit dem baulichen Umfeld ausgesprochen.
In einem weiteren Schreiben vom 26. Juli 2021 haben wir die wesentlichen
Forderungen auch anhand wesentlicher Aussagen des Stadtteilentwicklungsplans
ausführlich erläutert und begründet.

Im Anhang übergeben wir Ihnen die noch ausstehende dritte Liste mit den Unterschriften
der Personen, die sich seit unserem Gespräch am 19. Juli noch der Stellungnahme
angeschlossen haben.

Wir bewerten die Vorlage und die Erläuterungen der Stadtverwaltung gegenüber
Stadtrat und den anwesenden Bürgern in der Ausschusssitzung als einseitig. So
wurde mit keinem Wort erwähnt, dass sich zum damaligen Zeitpunkt bereits 770 Neustifter
Bürger gegen die geplante Bebauungsform ausgesprochen hatten.

Unzutreffend und irreführend ist die Darstellung, dass das Planungsgebiet mit anderen,
entfernter gelegenen Arealen, die in Geschosswohnungsbau erschlossen sind, eine
städtebauliche Einheit bilden würde. Verkehrstechnische Maßnahmen im weiteren Umfeld
des Areals, gerade in den bereits stark belasteten Straßenzügen sind offenbar aufgrund
des engen Umgriffs des vorgesehenen Bebauungsplans gerade nicht vorgesehen.
In der Sitzung wurde eine bereits geringfügig modifizierte Planung vorgestellt, die sich
jedoch nach der Art und dem Umfang der Bebauung nach wie vor nicht annähernd in
das bestehende Umfeld einfügt. Die Reduzierung um lediglich ein fünftes Geschoss bei
vier der geplanten 15 Gebäude kann nicht ausreichen!

In der Ausschusssitzung wurde durch die Stadt unter anderem versprochen,
  • eine Bürgerbeteiligung umzusetzen, die über das im beschleunigten Verfahren
    erforderliche Maß deutlich hinausgeht,

  • sämtliche eingereichte Einwendungen fachlich zu beantworten.


Über Neu- und Umplanungen ist aktuell nichts bekannt. Nach unseren Informationen sind
noch keinerlei Antworten an die Neustifter Bürgerinnen und Bürger erfolgt: Über 850
Neustifter warten noch auf eine schlüssige Beantwortung ihrer Fragen und Einwendungen!

Wir wiederholen und präzisieren daher die zentralen Forderungen der Neustifter
Bürgerschaft, die eine maßvolle, nachhaltige, den Charakter des Stadtteils Neustift
erhaltende Bebauung des Areals sicherstellen sollen:

  1. Die Bebauung des Areals erfolgt entsprechend dem näheren Umfeld mit einer
    Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 0,65.

  2. Die Traufhöhe der Gebäude an jeder Grundstücksgrenze orientiert sich an der
    angrenzenden Bebauung bzw. an der Bebauung auf der gegenüberliegenden
    Straßenseite. Die jeweilige Gebäudehöhe ist dementsprechend auf zwei bzw.
    maximal drei Geschosse begrenzt.

  3. Es ist der reguläre Stellplatzschlüssel der Stellplatzsatzung der Stadt Freising
    anzuwenden. Eine Reduzierung der Stellplatzzahl durch Befreiung oder Ablösung
    erfolgt nicht.

  4. Zur Vermeidung einseitiger Immissionsbelastungen bei der angrenzenden
    Wohnbebauung werden Zufahrten zu oberirdischen Stellplätzen, Anlieferzonen
    sowie Zu- und Abfahrten zu Tiefgaragen gleichmäßig auf alle angrenzenden
    Straßen verteilt.

  5. Für Neustift ist ein großräumiges Verkehrskonzept zur Vermeidung neuer
    Belastungsschwerpunkte und zusätzlichen Verkehrslärms zu erstellen. Hierbei sind
    konzeptionell sichere Fuß- und Radwege, auch außerhalb des Areals, zu
    berücksichtigen.


Wir bitten die Stadt Freising:
  • die genannten Forderungen in der Bauleitplanung umzusetzen,

  • bereits in der Bürgerversammlung am 11. November 2021 die Freisinger
    Bevölkerung über den aktuellen Stand der Planungen und die Haltung der
    Neustifter Bevölkerung dazu zu informieren,

  • in einer Stadtteilversammlung für Neustift zeitnah die Bürger bei der
    Neuplanung des Areals wirklich zu beteiligen, bevor vollendete Tatsachen durch
    neue Planungen oder Bebauungsplanentwürfe geschaffen werden,

  • das Versprechen aus der Stadtratssitzung, die Einwendungen der Neustifterinnen
    und Neustifter schriftlich zu beantworten, einzulösen!


Sehr geehrter Herr Eschenbacher,
sehr geehrte Damen und Herren des Freisinger Stadtrats,

den Neustifter Anwohnern und den Unterstützern der Stellungnahmen geht es keinesfalls
darum, eine Bebauung des Areals zu verhindern.

Was erreicht werden soll, ist aber eine strukturell nachhaltige, mit dem Ortsbild
verträgliche städtebauliche Entwicklung, bei der die Anliegen der Stadt, der
Wohnungssuchenden (und als künftigen Eigentümer/Mieter ebenso betroffenen) mit den
berechtigten Interessen der Anwohner und der Bewohner des gesamten Stadtteils
Neustift abgewogen und diese angemessen berücksichtigt werden.

Es ist nicht angemessen, dass in ganz Freising neue Hochhaussiedlungen zu Lasten der
bestehenden Bevölkerung entstehen, um den Zuzug von München her auszugleichen. Ziel muss vielmehr sein, dass das Versprechen der Stadt Freising vom Februar 2021 (Koch: „Sorgsamer Umgang mit raren Flächen“, „zusätzliches Verkehrsaufkommen
berücksichtigen“, „angemessene Architektur der Neubauten“, „qualitätsvolle Entwicklung“,
„Berücksichtigung der Bürgeranliegen“) umgesetzt wird, um ein lebenswertes Neustift
auch in den kommenden Jahrzehnten zu erhalten!

Die Fraktionen des Freisinger Stadtrats, die bisher noch nicht bei einem Ortstermin vor
Ort waren, laden wir herzlich ein, sich ein Bild der Situation zu verschaffen und mit den
Neustifter Anwohnern ins Gespräch zu kommen.

Wir denken, dass durch Umsetzung der oben zusammengefassten, bereits deutlich
reduzierten Forderungen ein Kompromiss erzielt werden könnte.
Es wäre schade, wenn die zeitnahe Erschließung des Areals durch Initiierung eines
Bürgerbegehrens oder rechtliche Schritte während des Aufstellungsverfahrens und der
Bauphase behindert oder verzögert werden müsste.

Bitte sprechen Sie uns gerne an. Über zeitnahe Gespräche würden wir uns freuen.

Quelle: Aktionsbündnis „Lebenswertes Neustift“

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