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11.11.2021 - Landkreis Freising

Feststellung des Katastrophenfalls - Welche Auswirkungen das hat

Bild: Archiv - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerns Gesundheitsministerium: Feststellung des Katastrophenfalls wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie


Bayerns Gesundheitsministerium sieht in der am 10. November erfolgten Feststellung des Katastrophenfalls durch die Staatsregierung und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Eine Ministeriumssprecherin erläuterte am Donnerstag in München:

Der Katastrophenfall tritt am heutigen 11. November 2021 in Kraft. Hintergrund sind die stark ansteigenden Infektionszahlen.

Das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt sich in Bayern derzeit sehr dynamisch. Die 7-Tage-Inzidenz erreicht täglich neue Höchststände. Gleichzeitig steigt auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an.

In vielen Krankenhäusern sind bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar. Dies erhöht auch den Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken.

Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Die Feststellung des Katastrophenfalls ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen.

Der Katastrophenfall ermöglicht etliche Maßnahmen, die die Bekämpfung der Pandemie erleichtern. Insbesondere können Maßnahmen getroffen werden, die das Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahren sollen.

Ein aktuell sehr wichtiger Teilbereich ist das Krankenhauswesen: Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise, dass die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung und die Regierungen wieder mehr Befugnisse erhalten können.

Vorgesehen ist insbesondere die Befugnis, gegenüber Krankenhäusern je nach Bedarf auch die Freihaltung von Kapazitäten bzw. die Zurückstellung aufschiebbarer Behandlungen anzuordnen. Somit können die Kapazitäten der Krankenhäuser auf die Behandlung dringlicher Akutfälle konzentriert werden.

Klarzustellen ist, dass nur solche Behandlungen verschoben werden dürfen, bei denen das aus medizinischer Sicht vertretbar ist. Unmittelbar lebenswichtige Operationen oder andere sofort notwendige Behandlungen zählen nicht dazu und müssen selbstverständlich weiterhin durchgeführt werden.

Zudem kann der Ärztliche Leiter Krankenhauskoordinierung im Bedarfsfall Personal von einer Klinik in eine andere abordnen. Dort, wo Personal bei der Akut- und Intensivbehandlung gebraucht wird, kann es künftig hinbeordert werden. Auch externes Personal kann leichter gewonnen werden.

Die Kreisverwaltungsbehörden können, wie bereits in vergangenen Wellen, anordnen, dass beispielsweise Reha-Einrichtungen als Entlastungseinrichtungen herangezogen werden. Dadurch können Personen, die keiner akutstationären Versorgung mehr bedürfen, bei denen aber die Gefahr einer Erregerübertragung noch nicht auszuschließen ist, auch dann aus Krankenhäusern entlassen werden, wenn eine Rückkehr ins Pflegeheim oder ins häusliche Umfeld erschwert oder unmöglich ist.

Die Ausrufung des Katastrophenfalls ermöglicht auch eine bessere Koordinierung ambulanter Maßnahmen: Schwerpunktpraxen mit beispielsweise Infektsprechstunden können eingerichtet und koordiniert werden. Erleichtert wird zudem die Planung und Koordination der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung.

Ein besonderes Augenmerk gilt weiterhin den Alten- und Pflegeheimen. So wird der "Pflegepool Bayern" mit rund 3.800 Freiwilligen reaktiviert. Weitere Freiwillige können sich unter Angabe ihrer Personaldaten auf der Website des Pflegepools Bayern (www.pflegepool-bayern.de) für den Einsatz melden.

Der Einsatz erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis, durch Freistellung von der derzeitigen Arbeitsleistung und Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

Zur weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie wird bei jeder Kreisverwaltungsbehörde eine Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) eingesetzt. Der Pflegeleiter FüGK unterstützt die Kreisverwaltungsbehörden bei der Eindämmung und Kontrolle der Pandemie in Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung und Betreuung.

Er koordiniert ergänzend Testmöglichkeiten und -kapazitäten und arbeitet mit den mobilen Impfzentren zusammen, um bei Auffrischimpfungen bei Bewohnern und Personal sowie Erstimpfungen beim Personal gegebenenfalls zu koordinieren.

Schon jetzt unterstützen das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr Bayern, etwa bei der Testlogistik oder bei der Kontaktermittlung in den Gesundheitsämtern. Der Katastrophenfall beschleunigt bürokratische Abläufe bei Amtshilfeersuchen.

Die Gesundheitsämter können ferner personell noch stärker unterstützt werden, etwa durch weiteres Personal der Kreisverwaltungsbehörden. Zudem kann Personal aus anderen Körperschaften herangezogen werden.

Die Übernahme der Kosten und Aufwendungen ist gesetzlich geregelt. Aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie werden die erforderlichen Mittel für die oben genannten Maßnahmen bereitgestellt.


Weiterer Link zum Thema Coronavirus:


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Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

alle Informationen zum Thema:

Coronavirus, Katastrophenschutz




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