Katastrophenschutz im Landkreis Freising
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Im Landkreis Freising ist das Landratsamt für den Katastrophenschutz zuständig. Im Falle eines Katastrophenfalls oder besonders schweren Unglücksfalles tritt im Landratsamt die "Führungsgruppe Katastrophenschutz" (FüGK) zusammen und plant und organisiert die notwendigen Maßnahmen. Die Einsatzleitung vor Ort hat der "örtliche Einsatzleiter" (öEL), welcher im ständigen Kontakt mit der FüGK steht.
Besetzung FüGK:
- Leitung: Landrat oder benannter Vertreter
- Mitarbeiter des Landratsamtes zur Koordinierung (Einsatzplanung, Logistik, Kommunikation, usw.)
- Externe Fachberater je nach Lage (Feuerwehr, Rettungsdienst, Wasserrettung, THW, Polizei, Bundeswehr, Wasserwirtschaftsamt, uvm.)
Besetzung öEL:
- Erfahrene und besonders geschulte Fachkräfte als Einsatzleiter
- Unterstützungspersonal zur Koordinierung der Hilfsmaßnahmen etc.
Warnung der Bevölkerung
Im Falle eines Katastrophenfalls wird die Bevölkerung auf verschiedene Wege gewarnt:
- Sirenensignale
Warnung: auf- und abschwellender Heulton (1 Minute)
Entwarnung: Dauerton (1 Minute)
(Alarmierung von Einsatzkräften: 3x Dauerton 12 Sek.)
(Probealarm: 1x Dauerton 12 Sek., häufig Samstag Mittag)
Youtube-Video mit den Sirenensignalen von MardekSirenen
- Warnung aufs Handy (Cell Broadcast)
- WarnApps (NINA, KATWARN)
)
- Radio- und Fernsehdurchsagen
- Lautsprecherdurchsagen
Hinzu kommen noch weitere Warnung über private Anbieter, wie z.B. ED-live.de/FS-live.de und Social Media)
Links zum Katastrophenschutz:
Hilfen und Services im Bereich Katastrophenschutz: