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Versicherungskennzeichenwechsel

Titelbild Versicherungskennzeichenwechsel

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Versicherungskennzeichen


Viele Fahrzeuge, zumeist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Liste, siehe unten), benötigen für den Straßenverkehr eigene Nummernschilder. Diese Fahrzeuge sind mit einem Versicherungskennzeichen (auch Mopedkennzeichen genannt) ausgestattet und müssen somit nicht angemeldet werden.


Diese Versicherungskennzeichen müssen bei einer Kfz-Versicherung beantragt und jährlich gewechselt werden. Nach dem Erwerb eines dieser Kennzeichen hat man automatisch eine Kfz-Haftpflichtversicherung.


Je nach Kfz-Versicherer variieren die Preise entsprechend. Inklusive Kfz-Haftpflichtschutz kostet das Nummernschild in der Regel jedoch deutlich unter 100 Euro im Jahr.


Aussehen:


Das Versicherungskennzeichen besteht immer aus zwei Zeilen:

  • oben drei Ziffern
  • unten drei Buchstaben

Darunter steht im Rahmen der Verband (GDV = Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und das Jahr in dem der Versicherungsschutz beginnt.


Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs, soweit vorhanden unter der Schlussleuchte, festgemacht.


Für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es auch eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben. Hierbei ist zusätzlich rechts am Rand der Schriftzug „ELEKTROKLEINSTFAHRZEUG“ aufgedruckt. Weiterhin verfügt die Plakette über ein Hologramm mit dem Verbandskürzel und der Jahreszahl.


Farben


2024: blau auf weißem Grund


2025: grün auf weißem Grund


2026: schwarz auf weißem Grund


In den folgenden Jahren beginnt die Reihenfolge der drei Farben wieder von vorne.




Wann muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden?


Das Versicherungsjahr beginnt bei Versicherungskennzeichen immer am 1. März eines Jahres.




Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?


  • Leichtmofa (einsitzig), bis 20 km/h / Mofa (einsitzig), bis 25 km/h / Moped, Mokick und Roller bis 45 km/h
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren
  • Quads und Trikes bis 45 km/h
  • Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h (max. 350 kg)
  • Segways bis 45 km/h
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis (mit unabhängigem Elektroantrieb bis 20 km/m bei 500 W, 25 km/h bei 1000 W, 45 km/h bei 4000 W)
  • S-Pedelec mit Anfahrhilfe bis 20 km/h (Leistung des Motors maximal 500 W, Unterstützung regelt bei 45 km/h ab)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Krankenfahrstuhl mit Führerscheinklasse M und S

Allgemein lässt sich sagen: Alle Fahrzeuge mit Hubraum bis maximal 50 ccm




Hier bekommen Sie Ihr neues Versicherungskennzeichen

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