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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Mit einem Wert von 184,4 ist der Landkreis Freising heute den zweiten Tag unter der 200er Grenze bei der 7-Tage-Inzidenz des RKI.
Dies hat aber immer noch keine direkten Auswirkungen.
Nach den aktuellen Regelungen muss der Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen einen Grenzwert unterschreiten damit die Maßnahmen gelockert werden.
Frühestens am Samstag könnte das Landratsamt also die Lockerungen verkünden, die dann ab dem übernächsten Tag (Montag) gelten würden.
Die letzte Verschärfung betraf den Handel, welcher dann wieder auf "Click & Meet" mit Termin und negativem Testergebnis zurückkehrt.
Es ist allerdings ab heute die Bundesnotbremse in Kraft getreten und es gelten dann wieder veränderte Regelungen und Grenzwerte. Beschlossen wurde jetzt, dass bei einer Inzidenz über 150 der Einzelhandel geschlossen hat.
Hiervon unbetroffen sind: Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel
Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.