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FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar
Bild: Archiv - Bayerische Staatsregierung
Corona-Pandemie / Infektionslage weiter sehr angespannt / FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar
Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.
In der Nacht vom 20.10. auf den 21.10. wurde von einem bislang unbekannten Täter der Zaunpfosten mit Briefkasten eines Anwesens „Am Isardamm“ in Dietersheim angefahren und beschädigt.
Zwei unbekannte Männer klingelten an einem Neufahrner Einfamilienhaus und gaben sich gegenüber dem 83-jährigen Hauseigentümer als Handwerker aus, die in der Nachbarschaft Dächer reparieren würden.