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Bayer. Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen 3. Startbahn ab
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute alle verhandelten Klagen von Kommunen, des Bunds Naturschutz und von Privatklägern gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 5. Juli 2011 für eine 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München abgewiesen.
„Dieses Megaverfahren war organisatorisch und fachlich eine große Herausforderung für die Behörde. Das Gericht bescheinigt der Regierung nun nicht nur eine korrekte Abwicklung des lanfeststellungsverfahrens, sondern auch die rechtsfehlerfreie Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange. Das Urteil schätzen wir deshalb auch als Anerkennung der Arbeit der Regierung von Oberbayern“, äußert sich Regierungspräsident Hillenbrand zu Anfragen nach dieser Entscheidung. Der über 2.750 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Auflagen, um die negativen Auswirkungen der Start- und Landebahn auszugleichen oder abzumildern.
Im Rahmen des im August 2007 begonnen Planfeststellungsverfahrens waren neben den betroffenen Gemeinden, Fachbehörden und Verbänden auch die Bürger beteiligt worden.
Insgesamt 82.359 Einwendungsschreiben waren im Rahmen der beiden Auslegungen bei der Regierung von Oberbayern eingegangen. An 59 Tagen wurden diese Einwendungen im Ballhausforum in Oberschleißheim erörtert. Zentrale Fragen waren der künftige Verkehrsbedarf und die Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Zweifellos bringt der Bau einer 3. Startund Landebahn Nachteile für die Bevölkerung mit sich, insbesondere für die Bewohner von Attaching.
Für diesen Ortsteil von Freising wurden deshalb weitreichende Ausgleichsauflagen verfügt. In der Gesamtabwägung überwogen jedoch die Gründe, die für das Projekt sprechen. Derartige nfrastrukturvorhaben dienen der langfristigen Deckung des Verkehrsbedarfs.
Auch die Verlagerung des Flughafens von München-Riem war massiver Kritik ausgesetzt gewesen. Die positiven Auswirkungen für den gesamten südbayerischen Wirtschaftsraum sind zwischenzeitlich unbestritten.
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