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Ein 74-jähriger Münchner fuhr mit einem Gabelstapler den Domberg hinab.
Eine Polizeistreife sah diesen, wie er während der Fahrt telefonierte.
Dies stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit und ist laut Bußgeldkatalog i.d.R. mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt.
Als die Streife den Gabelstaplerfahrer diesbezüglich anhalten wollte, stellte sie fest, dass der Fahrzeugführer keinerlei Fahrerlaubnis besitzt. Für diesen Teleskoplader hätte er allerdings die Fahrerlaubnisklasse L benötigt.
Der Fahrer muss sich nun nicht nur wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern auch wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Der Anteil der Briefwähler ist zuletzt immer größer geworden. Wer bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte, hat natürlich die Möglichkeit, sein Wahlrecht per Briefwahl auszuüben.