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der Regierung von Oberbayern weißt Beschwerde zurück
Der für die Kommunalwahlen in Oberbayern zuständige Beschwerdeausschuss hat gestern unter dem Vorsitz von Regierungsvizepräsidentin Friederike Fuchs in seiner öffentlichen Sitzung Einwendungen von Wahlvorschlagsträgern aus dem Landkreis Freising geprüft und folgendermaßen entschieden:
Der Beschwerdeausschuss hat den Antrag der Wählergruppe Freising für alle e.V. wegen Nichtzulassung ihres Wahlvorschlags zur Wahl des Kreistags im Landkreis Freising zurückgewiesen.
Der Antrag wurde nicht formgerecht erhoben und war daneben auch unbegründet, weil der Wahlvorschlag nicht die erforderliche Zahl an gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht hat.
Der Anteil der Briefwähler ist zuletzt immer größer geworden. Wer bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte, hat natürlich die Möglichkeit, sein Wahlrecht per Briefwahl auszuüben.
Neben der Wahl von 22 von 24 Bürgermeisterinnen- und Bürgermeistern und der Stadt-, Markt- bzw. Gemeinderäte entscheiden die Bürgerinnen und Bürger auch über die Zusammensetzung des Kreistags und wer Landrätin oder Landrat sein wird.