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Pflichtumtausch: Jahrgänge vor 1953 dürfen den Führerschein noch bis 2033 behalten
In den vergangenen Wochen war in vielen Medien zu lesen, dass nun die ersten Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen – konkret jene, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
Diese Berichte haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Freising für Verunsicherung gesorgt. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Freising stellt klar: Nicht alle Kartenführerscheine aus dieser Zeit müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
„Wenn Sie vor 1953 geboren sind, dürfen Sie sich mit dem Führerscheinumtausch noch Zeit lassen – bis zum Jahr 2033, unabhängig davon, welchen Führerschein Sie besitzen“, erklärt Andrea Werner von der Führerscheinstelle.
Das bedeutet: Wer vor 1953 geboren wurde, dessen Führerschein – egal ob grauer, rosafarbener oder unbefristeter Kartenführerschein – bleibt bis zum 19. Januar 2033 gültig.
Alle anderen Fahrerinnen und Fahrer müssen ihre Kartenführerscheine gestaffelt nach Ausstellungsdatum fristgerecht umtauschen. Die jeweiligen Termine sind auf der Homepage der Führerscheinstelle des Landratsamtes Freising unter www.landkreis-freising.de/fuehrerscheinstelle abrufbar.
Der Tunnel Vötting der Westtangente wird aufgrund der halbjährlichen Wartungsarbeiten und der Reinigung sowie der Gewährleistungsabnahme des Tunnels gesperrt.