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28.10.2025 - Landkreis Freising

Vogelgrippe: Schwan im Landkreis Freising positiv getestet

Bild: Archiv - Landratsamt Freising

Jetzt ist die Vogelgrippe erneut im Landkreis Freising angekommen.


Nach ersten Meldungen aus benachbarten Landkreisen in den vergangenen Tagen ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, nun bei einem verendeten Schwan im Gemeindebereich Eching nachgewiesen worden.

Das Veterinäramt Freising ruft alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) wurden zwischen dem 1. September und dem 20. Oktober 2025 in Deutschland 15 Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza bei Geflügelhaltungen in insgesamt sieben Bundesländern festgestellt. Im ähnlichen Zeitraum wurden im bayerischen Wildbestand sieben verendete Wildvögel positiv auf das hochansteckende Virus getestet.

Die aktuellen Fälle zeigen, dass das Virus in Bayern großflächig bei Wildvögeln vorhanden ist, wodurch auch das Risiko der Einschleppung in Vogel- und Geflügelhaltungen steigt.

In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20. Oktober 2025 stuft das FLI das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein.

Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Hausgeflügelbeständen

Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig.

Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden.

Auf zukünftige Stallpflicht vorbereiten

In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt Freising alle (Hobby-) Geflügelhalter wiederum, sich auf eine zukünftige Stallpflicht vorzubereiten. Bereits jetzt ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig unterbunden wird.

Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.

Das Merkblatt des FLI „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“, das auf die notwenigen Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinhaltungen eingeht, kann unter
www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf abgerufen werden.

Auch Kleinstbestände müssen gemeldet werden

Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen.

Bitte geben Sie dazu unter Telefon 08161/600-33600 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Quelle: Landratsamt Freising

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