Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Freising führten in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Verkehrskontrollen durch.
Erneut konnten hierbei am S-Bahnhof Hallbergmoos zwei Alkoholsünder aus dem Verkehr gezogen werden.
Der erste Fahrer, ein 33-jähriger Mann, wurde gegen 21:00 Uhr kontrolliert. Bei ihm nahmen die Polizisten Alkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp unter einem Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt.
Den Mann erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zzgl. Auslagen und Gebühren sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Ein 34-jähriger Mann versuchte gegen 00:30 Uhr der Kontrolle zu entgehen. Er war mit der S-Bahn vom Oktoberfest nach Hallbergmoos gefahren und wollte von dort seine Fahrt mit dem Auto fortsetzen.
Als er die kontrollierenden Beamten wahrnahm, bremste er um anschließend den Rückwärtsgang einzulegen und zum Parkplatz zurückzukehren. Dies war den Polizisten nicht entgangen. Sie folgten dem Fahrzeug und konnten den VW-Fahrer einer Kontrolle unterziehen.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Der Mann musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und sein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Ebenso wurde der Führerschein zur Vorbereitung der Einziehung einbehalten.
Der 34-jährige muss sich nun wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr juristisch verantworten. Seine Fahrerlaubnis wird ihm aller Voraussicht nach entzogen. In der Regel kann er diese erst nach einer Sperrfrist und nach erfolgreich abgelegter MPU wiedererlangen.
Ein wichtiges Bauvorhaben der Gemeinde Eching hat nun endlich offiziell begonnen: bei bestem Spätsommerwetter fand am 19. September der Spatenstich für das kommunale Wohnungsbauprojekt an der Pommernstraße statt.
Im Rahmen der durchgeführten Aktion wurde besonderes Augenmerk auf die Gurtanlege- und Kindersicherungspflichten im Bereich von Schulen, Kindergärten und auf den von Schülern stark frequentierten Schulwegen gelegt