Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Verwarnung wegen Verstoßes gegen das Mitführverbot gefährlicher Gegenstände und Waffen im Hauptbahnhof München München, Freising
Ein Angler zeigte am Samstagmorgen (20. September) in einem Regionalzug (Strecke München - Landshut) seinen Begleitern eine "Arbeitsmachete" vor. Reisende fühlten sich verunsichert.
Ein 18-jähriger Deutscher befand sich mit drei Mitreisenden (Ukrainer im Alter von zweimal 17 und einmal 18 Jahren) gegen 11:00 Uhr im ALX 357 auf dem Weg vom Hauptbahnhof München nach Furth im Wald. Als er eine "Arbeitsmachete" aus der Tasche nahm und diese seinen Freunden zeigte, informierten Mitreisende, die dies verunsicherte, die Bundespolizei.
Am Bahnhof Freising wurde der Regionalzug angehalten. Bei der Kontrolle verhielten sich die vier überprüften Reisenden gegenüber den Beamten kooperativ.
Die Sachverhaltsaufklärung ergab, dass sich die vier Freunde auf dem Weg zum Angeln befanden. Dabei präsentierte der 18-jährige, gebürtige Ukrainer den Mitreisenden seine "Arbeitsmachete". Alle vier waren als Angler gekleidet und hatten zudem Anglerausrüstung mitgeführt.
Da sich ihre Aussagen als glaubhaft erwiesen, andere Mitreisende keinerlei Bedrohungsszenarien im Zug zu Protokoll gaben, wurde den vier Anglern nach einer Gefährderansprache die Weiterreise gestattet.
Bezüglich des zum 190. Oktoberfestes erlassenen Allgemeinverbotes zum Führen verbotener gefährlicher Gegenstände und Waffen in ausgewiesenen Münchner Bahnbereichen, wurde eine mündliche Ermahnung ausgesprochen, da der 18-Jährige aus Oberschleißheim mit der "Anglermachete" den Hauptbahnhof in München betreten hatte.
Für den Fall der Rückreise und des erneuten Antreffens mit der "Arbeitsmachete" (die keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt) wurde ein Bußgeld sowie die Sicherstellung des "Angler-Werkzeuges" angedroht.
Die B388 war zum Zwecke der Bergung der verletzten Personen, der nicht weiter fahrbereiten Fahrzeuge und zur Verkehrsunfallaufnahme im Bereich des Unfallortes in beide Richtungen gesperrt.