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Im Gemeindegebiet Eching wurde ein 25-jähriger Pkw-Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Er hatte diverse Veränderungen an seinem Audi S4 vorgenommen, für die er auch entsprechende Erlaubnisse vorweisen konnte.
Allerdings hatte er sich für den angebrachten Carbon-Heckspoiler nicht den erforderlichen Segen des TÜV geholt, so dass damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen war.
Daraufhin wurde dem Betroffenen lediglich die Heimreise zum Wohnort gestattet. Er wurde darauf hingewiesen, dass er mit seinem Fahrzeug in diesem Zustand am öffentlichen Straßenverkehr nicht teilnehmen darf und jede darauffolgende Inbetriebnahme, bis zur Berichtigung, separat geahndet wird.
Er muss sich nun um eine Abnahme durch den TÜV oder Rückbau der Anlage in den Ursprungszustand, sowie die Eintragung in die ZBI kümmern und muss ferner noch mit einem Bußgeld rechnen.
In der Nacht von Montag den 13.05.2024 gegen 22:05 – 22:08 ereignete sich im Bereich des Autobahndreiecks Flughafen und der Anschlussstelle Freising-Ost eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen in falscher Richtung fahrenden Pkw-Fahrer.