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28.11.2023 - Freising

Verkehrsberuhigung in der Oberen Altstadt ab 11. Dezember 2023

Schematische Darstellung der geplanten Verkehrsführung im Bereich der Innenstadt ab voraussichtlich 11. Dezember 2023.

Mit der Fertigstellung der laufenden Straßenbaumaßnahmen in der Oberen Hauptstraße zwischen der Einmündung Bahnhofstraße (Schiedereck) und Marienplatz wird voraussichtlich ab Montag, 11. Dezember 2023, die Verkehrsführung im Zentrum der Altstadt angepasst.


Umgesetzt wird damit der 2014 gefasste Stadtratsbeschluss, im Zentrum der Altstadt mit einer Fußgängerzone für eine hohe Aufenthaltsqualität zu sorgen: Der gesamte, neugestaltete Straßenraum steht in diesem Bereich damit künftig einem lebendigen Miteinander zur Verfügung; es gibt weniger Lärm, eine höhere Frequenz an Besucherinnen und Besuchern, Kundinnen und Kunden, mehr Umsatz für die Geschäftswelt, mehr Sicherheit im Verkehr und ein noch attraktiveres Straßenbild. Zudem wird sich mit dem neuen Verkehrskonzept der Abkürzungs- und Parksuchverkehr in der gesamten Altstadt verringern.

So sieht die neue Verkehrsführung in der Innenstadt aus

Die Änderungen der Verkehrsführung umfassen den Bereich der Oberen Hauptstraße vom Schiedereck bis zum Marienplatz, die Ziegelgasse von der Kirchgasse bis zur Oberen Hauptstraße, den Marienplatz und die Untere Hauptstraße zwischen Marienplatz und Amtsgerichtsgasse.

Mit der Änderung wird die Nutzung für Kraftfahrzeuge in diesem Bereich eingeschränkt: Zugelassen sind hier nur noch Lieferverkehr zu den Lieferzeiten, Anliegerverkehr sowie Linienverkehr.

Lieferverkehr:
In den o.g. Bereich darf nur noch in den ausgewiesenen Lieferzeiten zugefahren werden (werktags von 6 bis 10.30 Uhr und von 18 bis 21 Uhr).

Anliegerverkehr:
Direkte Anlieger/-innen dürfen in den Bereich ebenfalls nur zu den o.g. Lieferzeiten zufahren. Eine Ausnahme gilt für Autofahrer/-innen, die im ausgewiesenen Bereich der Fußgängerzone einen genehmigten PKW-Stellplatz besitzen. Die Anfahrt zu diesem Stellplatz bleibt mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung ganztags möglich.

Diese Genehmigung wird im Ausnahmefall durch das Straßenverkehrsamt der Stadt Freising auf Antrag erteilt. Die bereits direkt informierten Anlieger/-innen schreiben hierzu eine formlose E-Mail an strassenverkehrsamt@freising.de, geben dabei ihren Namen, die Adresse des Stellplatzes und das Kfz-Kennzeichen an und übermitteln zugleich in dieser E-Mail Scans oder Fotos der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil 1 sowie den Mietvertrag über den Stellplatz (für Eigentümer nicht erforderlich).

Linienverkehr:
Die Freisinger Stadtwerke Parkhaus und Verkehrs-GmbH wird den zentralen Bereich der Innenstadt wieder mit Bussen anfahren. Aktuelle Informationen dazu gibt es online unter www.freisinger-stadtwerke.de.

Neben dem genannten motorisierten Kraftverkehr wird es im angeführten Bereich erlaubt sein, mit dem Fahrrad zu fahren – in Schrittgeschwindigkeit und mit Rücksicht auf die Fußgänger/-innen.

Die Stadt Freising weiß, dass der Wechsel zu einer autoarmen Innenstadt für viele zunächst eine erhebliche Veränderung bedeutet und bedankt sich insbesondere bei den Anliegerinnen und Anliegern für ihr Verständnis und ihr Mitwirken am Gelingen: Umsetzung und Einhaltung des neuen Verkehrskonzepts sind wichtige Bausteine zur Stärkung der Innenstadt als soziales, merkantiles und historisches Zentrum – das Ergebnis wird allen zugutekommen, die hier leben, hier arbeiten oder Freisings neue Aufenthaltsqualität genießen wollen.

Quelle: Stadt Freising

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