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Im Rahmen von Ermittlungen zu einem möglichen Körperverletzungsdelikt zwischen Jugendlichen einer Hallbergmooser Jugendhilfeeinrichtung kam es am Nachmittag des 22.10. zu Beleidigungen und einer versuchten Körperverletzung zum Nachteil eines Beamten der Polizeiinspektion Neufahrn.
Nach einer vorgeschalteten umfangreichen Täterfahndung im Umfeld der Einrichtung wurden zwei, für die ursprüngliche Körperverletzung verantwortliche Jugendliche aufgefordert, zur Sachverhaltsklärung, mit in die Wohngruppe des Geschädigten zu kommen.
Der Aufforderung kam ein bereits einschlägig wegen Eigentums- und Gewaltdelikten aktenkundig gewordener 15-Jähriger nicht nach, weshalb er durch die eingesetzte Streifenbesatzung am Arm geführt wurde.Der 15-Jährige versuchte sich loszureißen, worauf die Beamten ihm Fesseln anlegen wollten. Hierbei beleidigte er einen Polizeibeamten bereits zum ersten Mal auf sexueller Basis.
Der 15-Jährige konnte sich dann kurz mit einem Arm losreißen und schlug mit dem Ellenbogen in Richtung des Kopfes des Beamte, traf jedoch nicht. Der 15-Jährige wurde dann zu Boden gebracht und gefesselt. Im weiteren Verlauf beleidigte der 15-Jährige den Beamten immer wieder mit entsprechenden Kraftausdrücken.
In der Jugendhilfeeinrichtung wurde dem gewalttätigen Jugendlichen schließlich ein Hausverbot ausgesprochen.
Der 15-Jährige wurde anschließend zur Polizeiinspektion Neufahrn verbracht und dort seinem Vater übergeben. Damit aber nicht genug: Der Vater kam nach kurzer Zeit zurück zur PI Neufahrn und meldete, dass ihm sein Sohn davongelaufen sei. Also wurde eine Vermissung aufgenommen.
Der 15-Jährige konnte allerdings kurz darauf von einer weiteren Streifenbesatzung der PI Neufahrn im Dienstbereich angetroffen und dem Vater erneut übergeben werden.
Gegen den 15-Jährigen wurde zusätzlich zu den o.a. Ermittlung ein Strafverfahren wegen Beleidigung und Tätlichem Angriff zum Nachteil eines Polizeibeamten eingeleitet.
In der Nacht von Montag den 13.05.2024 gegen 22:05 – 22:08 ereignete sich im Bereich des Autobahndreiecks Flughafen und der Anschlussstelle Freising-Ost eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen in falscher Richtung fahrenden Pkw-Fahrer.