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Die Bürgermeisterwahl in Hallbergmoos am 18. April 2021 wird als reine Briefwahl durchgeführt. Das hat das Landratsamt Freising am Mittwoch, 17. März, auf Antrag der Gemeinde angeordnet.
Hintergrund sind die am 16. März veröffentlichten gesetzlichen Sonderregelungen für Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2021. Demnach kann das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Stelle die Bürgermeisterwahl im Jahr 2021 als reine Briefwahl anordnen.
Beim Zusammentreffen vieler Menschen in den Abstimmungsräumen lässt sich eine Übertragung des Virus nicht vollständig ausschließen. Mit der Anordnung des Landratsamts zur Durchführung der Bürgermeisterwahl als reine Briefwahl soll das Infektionsrisiko für Wählerinnen und Wähler als auch für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf ein absolutes Minimum verringert werden. Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen werden von der Gemeinde an alle wahlberechtigten Personen ohne Antrag versandt.
Vier Rechtsreferendarinnen und zwei Rechtsreferendare, konnte Michael Hildenbrand, Abteilungsleiter Bauen und Wohnen sowie Ausbildungsleiter der Rechtsreferendare, begrüßen.