Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Bauliche Veränderungen der Stadtentwässerung schriftlich mitteilen
Bild: Archiv - rm
Grundstückseigentümer/-innen sind verpflichtet, maßgebliche bauliche Veränderungen aktuell an die Stadt zu melden (§ 15 Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Freising (BGS-EWS) vom 27.07.2012 in der Fassung vom 02.12.2016).
Dies ist notwendig, damit die Kanalherstellungsbeiträge und die Niederschlagswassergebühr richtig berechnet werden können.
Die Berechnung der Kanalherstellungsbeiträge richtet sich unter anderem nach der Geschossfläche der Gebäude (§ 5 BGS-EWS).
Eine ausschlaggebende Veränderung kann z. B. der nachträgliche Dachge-schossausbau oder Anbau (z. B. Wintergarten, Dachgauben) an das bestehende Gebäude sein.
Hinweis: Beitragspflichtig können in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen sein, die nicht unbedingt baugenehmigungspflichtig sind.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach § 10 b BGS-EWS berechnet. Relevant sind bebaute und befestigte (versiegelte) Flächen, von denen Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird. Mitteilungspflichtig ist auch die Schaffung zusätzlicher versiegelter Flächen bzw. die Änderung des Versiegelungsgrades bestehender versiegelter Flächen. Die Mitteilung erfolgt anhand des Bogens für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr, welcher u. a. auf der Homepage der Stadt Freising zu finden ist (https://www.freising.de/media/user_upload/Rathaus_direkt/Satzungen/gesplittete-abwassergebuehr-merkblatt.pdf) oder bei der Stadtentwässerung Freising angefordert werden kann.
Die Stadt Freising bittet daher alle Grundstückseigentümer/-innen, alle Veränderungen an die Stadtentwässerung Freising, Amtsgerichtsgasse 6, 85354 Freising schriftlich mitzuteilen.
Sofern eine Eigenwasserversorgung (z. B. Zisterne für Toilettenspülung) in Betrieb genommen wird, muss diese zusätzlich auch den Freisinger Stadtwerken (Tel. 183-0) und dem Gesundheitsamt (www.kreis-freising.de) gemeldet werden.
Zahlreiche Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer haben auch heuer im Landkreis Freising an der Aktion STADTRADELN teilgenommen und kräftig in die Pedale getreten.
Am heutigen Dienstag gegen 06:46 Uhr, befuhr ein 34-jähriger Litauer mit seinem Sattelzug die A92 in Fahrtrichtung Deggendorf auf dem ersten von vier Fahrstreifen.
Am 11.08.2025, gegen 22.20 Uhr, wurde durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Moosburg ein 36-Jähriger fahrenderweise in dessen Pkw in Moosburg festgestellt