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05.12.2019 - Freising

Erstattung von Straßenausbaubeiträgen aus Härtefallfonds der Regierung

Bild: Archiv - rm

Wichtige Erinnerung: Ablauf der Antragsfrist zur Erstattung von Straßenaus-baubeiträgen aus dem Härtefallfonds der Regierung ist am 31. Dezember 2019!

Seit 01.07.2019 besteht für Haus- und Grundbesitzer/-innen die Möglichkeit, einen Härteausgleich für geleistete Straßenausbaubeiträge (Beiträge für die Erneuerung und/oder Verbesserung einer Straße) aus dem Härtefallfonds der Staatsregierung zu erhalten. Erschließungsbeiträge (Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße) werden nicht ausgeglichen.

Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Personen erhalten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Der Bescheid wurde im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 erlassen,
• es bestand eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2000 Euro
• der damalige Adressat des Beitragsbescheides ist nun – zum Zeitpunkt der Antragstellung – noch Eigentümer (oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter) des betroffenen Grundstücks und
• der Adressat hat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 200.000 Euro) im Jahr des Bescheidserlasses verfügt; wahlweise kann auch der Einkommensmittelwert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen letztes Jahr das Jahr des Beitragserlasses ist.

Unbedingt beachten: Zuständig für das Verfahren, die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, sowie für eine mögliche Erstattung von Beiträgen und deren Höhe ist eine Härtefallkommission, die organisatorisch bei der Regierung von Unterfranken angesiedelt ist.

Um einen Härteausgleich zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens 31.12.2019, 24 Uhr, bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission, nicht bei der Stadt Freising, eingegangen sein.

Die Geschäftsstelle ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge
Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Tel.: 09 31/3 80-50 00,
E-Mail: haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de

Weitere Informationen sowie Einzelheiten zum Antragsverfahren, den einzureichenden Unterlagen und dem weiteren Verfahrensablauf gibt es online unter
http://www.strabs-haertefall.bayern.de

Quelle: Stadt Freising

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