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Achtung, Neubürger/-innen: Befreiung von Zweitwohnungssteuer 2019?
Bild: Archiv - rm
Die Stadt Freising weist alle Inhaber/-innen einer Zweitwohnung darauf hin, dass Befreiungsanträge für die Zweitwohnungsteuer 2019 bis spätestens 31.01.2020 im Steueramt der Stadt Freising eingegangen sein müssen.
Dies gilt vor allem auch für diejenigen Inhaber/-innen einer Zweitwohnung, die 2019 neu nach Freising gezogen sind und die vom Steueramt bislang noch kein Anschreiben bzw. keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuer-erklärung erhalten haben.
Informationen zum Thema bzw. die entsprechenden Anträge finden sich auf der Internetplattform der Stadt Freising unter www.freising.de (Rathaus / Finanzen / Steuern & Gebühren / Zweitwohnungssteuer).
Gerne stehen die Mitarbeiterinnen des Steueramts für Fragen auch telefonisch unter 0 81 61/54-4 22 05 oder 54-4 22 04 zur Verfügung.
Anmeldung mit Erst-/Hauptwohnsitz auch für Studierende eine gute Idee
Studierende und andere Neubürger/-innen, die zwar möglicherweise nicht für immer, aber absehbar für einen längeren Zeitraum in Freising leben, rät die Stadt zu einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Freising: Mit dieser Anmeldung erledigen sich alle Themen rund um die Zweitwohnungssteuer wie Steuererklärungen, jährliche Befreiungsantragstellungen, Fristenwahrung und Unterlageneinreichung.
Darüber hinaus basiert die Einwohnerzahl als wichtigste Bemessungsgrundlage im kommunalen Finanzausgleich ausschließlich auf den Hauptwohnsitzen; nur mit einer realistischen Einwohnerzahl kann die Stadt die erforderlichen Mittel vom Freistaat für alle Bürgerinnen und Bürger, die tatsächlich in Freising leben und für die selbstverständlich eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden muss, erhalten.
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