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12.06.2018 - Freising

Bürgerinformation zum Bebauungsplan Nr. 98, 2. Änderung

Bild: Archiv - rm

Am Donnerstag, 28. Juni 2018, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Bürgerinformation zum Bebauungsplan Nr. 98 „Bereich verlängerte Jagdstraße zur Erdinger Straße“, 2. Änderung mit ausführlicher Erläuterung der Planung und des Vorhabens statt. Die Veranstaltung findet von 19 Uhr bis 21 Uhr statt. Nach der Information besteht Gelegenheit zur Diskussion. Die Fachplaner, Gutachter und die Mitarbeiter/-innen der Stadt stehen für Rückfragen und das Einbringen von Anregungen zur Verfügung. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

In der Zeit von Mittwoch, 20. Juni, bis zum Freitag, 20. Juli 2018, hängt der Bebauungsplan mit allen Fachgutachten und sonstigen Unterlagen im Technischen Rathaus (Bau- und Planungsreferat), Amtsgerichtsgasse1, öffentlich aus. Die Unterlagen können im gleichen Zeitraum auch online im Internet auf der Webseite der Stadt unter www.freising.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/aktuelle-auslegungen eingesehen werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt hat am 31.05.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 98 „Bereich verlängerte Jagdstraße zur Erdinger Straße“ zu ändern (2. Änderung). Grundlage für die Bebauungsplanänderung ist die Praxisstudie „Bezahlbare Qualität im Wohnungsbau“ der Obersten Baubehörde. Diese wurde dem Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt am 31.05.2017 vorgestellt. Auf der Basis der Praxisstudie wurde der Entwurf des Bebauungsplans entwickelt. Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt hat dem Entwurf am 30.05.2018 zugestimmt und beschlossen das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage dieses Entwurfs fortzuführen.

Das Planungsgebiet befindet sich im Stadtteil Lerchenfeld, am südöstlichen Rand der Stadt Freising. Im Südosten wird es durch die Katharina-Mair-Straße begrenzt. Südwestlich befindet sich die Feuerwache II Freising. Nordöstlich befindet sich ein Kindergarten- und Kirchenareal. Nordwestlich befinden sich bebaute bzw. noch unbebaute Wohngebietsflächen entlang der Therese-von-der-Vring-Straße.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für wirtschaftlich realisierbaren und zu unterhaltenden Wohnraum mit gutem Wohn- und Gebrauchswert auf der Grundlage der Praxisstudie „Bezahlbare Qualität im Wohnungsbau“ zu schaffen, bestehende Grünstrukturen sowie die erforderliche Erschließung zu sichern.

Quelle: Stadt Freising

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