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Es ist offensichtlich mal wieder Zeit auf eine beliebte Betrugsmasche hin zu weisen: Eine 48-jährige Freisingerin teilt am 11.12. telefonisch mit, dass sie am Morgen von einem vermeintlichen Staatsanwalt auf dem Festnetz angerufen worden sei. Dieser habe behauptet, dass gegen die sie ein Strafverfahren betrieben würde, welches gegen eine Zahlung von 1.600€ eingestellt werden könne. Er wies sie an, sich mit einer Frau Ursula Zimmermann oder einem Herrn Adrian Schwarz in Verbindung zu setzen, um mit diesen die Details der Zahlung zu besprechen . Er gab dazu eine 030-Telefonnummer an. Dann wurde das Gespräch beendet. Die 48-jährige hatte Zweifel und wandte sich an die Polizei.
Das Strafrecht sieht dies vor und es passiert sogar sehr häufig, dass Strafverfahren mit Strafbefehlen über eine bestimmte Geldsumme enden oder auch gegen Zahlungen oder Auflagen eingestellt werden. Eins wird allerdings nie passieren: Der Staatsanwalt wird nie zuhause anrufen und am Telefon Zahlungsmodalitäten aushandeln.
Die Betroffene in diesem Fall leistete keinerlei Geldzahlungen und wurde bislang auf nicht mehr angerufen. Die Frau hat alles richtig gemacht!
Am Montagmittag gegen 12:10 Uhr trat ein 18-jähriger Freisinger an den Betreiber des Bahnhofkiosk heran und teilte diesem mit, dass er einen Molotow-Cocktail bei sich führt.