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02.05.2016 - Flughafen München

Bundespolizisten verhaften Neufahrner am Münchner Flughafen

Bild: Archiv - Zoll, Polizei, Festnahme

Wenn man alte Bekannte trifft, ist das meist ein Grund zur Freude. In diesem Fall trifft das für einen 23-jährigen Neufahrner wohl eher nicht zu. Für ihn endete das Treffen mit zwei Bundespolizisten im Gefängnis.

Die beiden Beamten waren am Freitagmorgen (29. April) im Munich Airport Center auf Streife, als sie den Bulgaren wiedererkannten. Er war in der Vergangenheit immer wieder im Bereich der S-Bahn durch Schwarzfahrten, Hausfriedensbruch und den Verkauf von MVV-Tickets aufgefallen.

Die Bundesbeamten waren im Zentralbereich zwischen Terminal 1 und Terminal 2 unterwegs, als sie den Bulgaren entdeckten. Er war gerade auf dem Weg zur S-Bahnhaltestelle im Terminal. Der 23-Jährige war den Beamten wohl bekannt. Schließlich war er in der Vergangenheit mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Illegaler Verkauf von MVV-Tickets, Hausfriedensbruch, Diebstahl und Erschleichen von Leistungen gehörten hierbei zu seinem Repertoire. Außerdem hatten sowohl der Flughafen München als auch die Deutsche Bahn gegen den Neufahrner ein Hausverbot verhängt.
Als der Bulgare wiederum die Beamten bemerkte, wollte er sich aus dem Staub machen. Also folgten die Polizisten dem Mann und kontrollierten ihn. Hierbei kam heraus, dass der 23-Jährige auch dieses Mal weder ein Bahn- noch ein Flugticket hatte. Also nahmen die Beamten ihn wegen des Verstoßes gegen ein bestehendes Hausverbot mit zur Wache und zeigten ihn erneut wegen Hausfriedensbruchs an.

Nachdem die beiden Beamten festgestellt hatten, dass ihr alter Bekannter bereits wenige Tage zuvor nach einer Festnahme falsche Wohnsitzangaben gemacht hatte, entschieden sie sich, Haft zu beantragen. Also brachten sie den 23-Jährigen nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin zum Haftrichter in Landshut und anschließend auf richterliches Geheiß in die Justizvollzugsanstalt in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt. Laut Richterspruch muss der Neufahrner dort jetzt 90 Tage Untersuchungshaft absitzen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion München

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