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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. Juli 2015 alle Nichtzulassungsbeschwerden gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.02.2014 zurückgewiesen. Erhoben hatten diese Beschwerden Privatkläger und der Bund Naturschutz.
Ziel dieser Beschwerden war die Zulassung der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Mit der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind nun alle bisher verhandelten Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zum Bau und Betrieb der 3. Start- und Landebahn abgewiesen.
Über die Nichtzulassungsbeschwerden von Kommunen hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits am 17. Februar 2015 entschieden. „Das Gericht bescheinigt dem Verwaltungsgerichtshof, die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss rechtsfehlerfrei behandelt zu haben.
Der Verwaltungsgerichtshof wiederum hatte mit seinen Klageabweisungen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern bestätigt.
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt die hohe Qualität der Arbeit der Regierung von Oberbayern und ihres über 2.800 Seiten umfassen-den Planfeststellungsbeschlusses“, freut sich Regierungspräsident Christoph Hillenbrand zu diversen Anfragen nach dieser Entscheidung. Der 20 Ordner umfassende Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 05. Juli 2011 enthält zahlreiche Auflagen, um die negativen Auswirkungen der Start- und Landebahn auszugleichen oder abzumildern.
Im Rahmen des im August 2007 begonnenen Planfeststellungsverfahrens hatte die Regierung von Oberbayern neben den betroffenen Gemeinden, Fachbehörden und Verbänden auch die Bürger beteiligt. Insgesamt 82.359 schriftliche Einwendungen waren dazu im Rahmen der beiden Auslegungen bei der Regierung von Oberbayern eingegangen. An 59 Tagen waren diese Einwendungen im Ballhausforum in Oberschleißheim erörtert worden. Zentrale Fragen waren der künftige Verkehrsbedarf und die Auswirkungen auf Natur und Umwelt gewesen. Da der Bau einer 3. Start- und Landebahn auch Nachteile für die Bevölkerung mit sich bringt, insbesondere für die Bewohner von Attaching, waren für diesen Ortsteil Freisings weitreichende Ausgleichsauflagen verfügt worden. In der Gesamtabwägung überwogen jedoch die Gründe, die für das Projekt sprechen.
Derartige Infrastrukturvorhaben dienen der langfristigen Deckung des Verkehrsbedarfs, entsprechend richtet sich der planerische Blick in die Zukunft des Luftverkehrs und der Wirtschaftsregion. Auch die Verlagerung des Flughafens von München-Riem war massiver Kritik ausgesetzt gewesen war.
Es hatte damals über 5.000 Klagen gegen das Projekt gegeben, in vielen Fällen waren ähnliche Argumente wie gegen die 3. Startbahn vorgetragen worden. In der letzten dazu ergangenen Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht 1986 die Rechtmäßigkeit der Planung bestätigt.
Die positiven Auswirkungen des neuen Flughafens für den gesamten südbayerischen Wirtschaftsraum sind aber längst unbestritten.
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