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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Allmählich rückt er an, der Winter: So selbstverständlich, wie der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen beim Auto in diesen Tagen erfolgt sein müsste, so selbstverständlich sollte auch die Vorbereitung auf den notwendigen Winterdienst bei Schneefall, überfrierender Nässe und Glätte sein.
Die Stadt Freising weist aus gegebenem Anlass ausdrücklich darauf hin, dass die Anlieger die Gehwege entlang ihrer Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu streuen oder das Eis zu beseitigen und von Schnee zu räumen haben.
Wo es keinen eigenen Fußweg gibt, ist der von Passanten genutzte Teil am Straßenrand zu räumen und zu sichern.
Das hierfür eingesetzte Streugut muss auf eigene Kosten bezogen werden. Die vorhandenen Streugutbehälter sind für Notfälle gedacht – das Entnehmen für Privatzwecke ist untersagt.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Eine nicht ordnungsgemäße Durchführung dieser Sicherungsarbeiten zieht haftungsrechtliche Folgen für die Anlieger nach sich und kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße belegt werden.
Bei Grundstücken, die an die städtische Straßenreinigung angeschlossen sind, übernimmt der Bauhof die Räumdienste auf den Gehwegen; eine Übersicht der Straßen enthält die „Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Freising“. Für Anfragen stehen die Technischen Betriebe, Tel. 54-4 70 04, gerne zur Verfügung.
Effizient gelingen kann der aufwändige Räum- und Streudienst nur, wenn die Winterdienstfahrzeuge die Fahrbahnen und Gehwege ungehindert räumen und sichern können: Autobesitzer werden deshalb dringend gebeten, nach Möglichkeit nicht auf der Straße zu parken bzw. ihre Pkw in jedem Fall so abzustellen, dass Räumfahrzeuge ungehindert passieren können.