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26.02.2026 - Flughafenregion

StMin Ulrike Scharf: Frauen werden ungerecht entlohnt

Bild: Archiv - StMAS

Equal Pay Day am 27. Februar – Rollenbilder führen zu Chancenungleichheit


Zum Equal Pay Day am 27. Februar mahnt Bayerns Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf:

„Frauen und Männer müssen für gleiche Arbeit endlich gleich bezahlt werden. Alles andere ist eine Ungerechtigkeit. Wir brauchen ein Bewusstsein für die teils gravierenden Lohnunterschiede. Sorgearbeit für Kinder und Angehörige ist auch im Jahr 2026 ein Hemmnis für Chancengleichheit. Der Gender Care Gap beträgt 43,3 Prozent. Veraltete Rollenbilder müssen über Bord geworfen werden. Frauen und Männer sollen sich Haushalt und Kinderzeiten gleichberechtigt entsprechend ihren Wünschen aufteilen. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit unseren Kommunen daran, die Kinderbetreuung weiter auszubauen – in der Kita wie beim Ganztag. Eine verlässliche Kinderbetreuung ermöglicht es insbesondere Müttern, zu arbeiten und wirkt so auch dem Fachkräftemangel entgegen.“

Der Equal Pay Day macht auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam. Er markiert den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssen, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erreichen. Ein Großteil dieser Differenz lässt sich durch unterschiedliche Berufswahl, Erwerbsunterbrechungen für Familienphasen und Teilzeitarbeit erklären. Dennoch verdienen Frauen auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation weiterhin im Durchschnitt weniger als ihre männlichen Kollegen: Der bereinigte Gender-Pay-Gap lag 2025 in Bayern bei sieben Prozent.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2023 ist in diesem Kontext von Bedeutung: Es stellt klar, dass Frauen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit haben, wenn Arbeitgeber Männern aufgrund ihres Geschlechts ein höheres Gehalt zahlen. Ein stärkeres Gehaltsverhandlungsgeschick eines männlichen Kollegen stellt demnach kein zulässiges Unterscheidungskriterium dar.

Zudem muss bis Juni 2026 die europäische Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Damit können Interessierte fortan weiterfassende Gehaltsinformationen zu ihrer Vergleichsgruppe erfragen. Firmen ab einer Größe von 100 Mitarbeitenden müssen regelmäßig zu Lohngefällen Bericht erstatten und die Kriterien für die Gehaltsstrukturen offenlegen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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