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07.11.2025 - Landkreis Freising

Landratsamt Freising: Kommunalwahlen 2026: Fristen und Fakten

Bild: Archiv - RM

Genau vier Monate sind es noch bis zu den nächsten Kommunalwahlen in Bayern.


Am 8. März 2026 werden im Landkreis Freising Landrat/Landrätin, Kreistag, Bürgermeister/Bürgermeisterin und Gemeinderäte neu gewählt. Voraussichtlich stehen insgesamt 533 Mandatsträger (440 Gemeinderatsmitglieder, 22 Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen, 70 Kreisräte oder Kreisrätinnen sowie ein Landrat oder Landrätin) zur Wahl.

In fast allen Gemeinden im Landkreis können die Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag ihren Bürgermeister wählen – außer in Fahrenzhausen und Hallbergmoos, wo 2023 bzw. 2024 erst eine Bürgermeisterwahl stattgefunden hat. Die Anzahl der Gemeinde-. Markt- und Stadtratsmitglieder wird sich in den kommenden sechs Jahren nicht verändern. Maßgeblich sind dafür die für die Kommunalwahl zugrunde gelegten Einwohnerzahlen vom 31. März 2025, die vom Landesamt für Statistik am 4. Juli 2025 veröffentlicht wurden.

Bis zu den Wahlen im März 2026 gilt es nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz einige wichtige Fristen zu beachten.

Hier ein Überblick über die Termine:

  • möglichst vor 9. Dezember 2025: Berufung eines Wahlleiters für die Gemeindewahlen. Der Landkreis Freising hat bereits Tobias Diepold als Wahlleiter für die Landkreiswahlen bestellt.
  • 9. bis 25. Dezember 2025: Bekanntmachung der jeweiligen Wahlleiter mit Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Wahlvorschläge können erst nach der Aufforderung wirksam eingereicht werden. Gleichzeitig Bekanntmachung der Gemeinden, wer sich wann und wo in Unterstützungslisten eintragen kann.
  • spätestens bis 8. Januar 2026, 18 Uhr: Durchführung von Aufstellungsversammlungen.
  • 8. Januar 2026, 18 Uhr: Reguläres Fristende für die Einreichung sowie Zurücknahme von Wahlvorschlägen.
  • 8. oder 9. Januar 2026: Nach Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge.
  • Spätestens bis 12. Januar 2026: Bildung der Wahlausschüsse
  • 19. Januar 2026, 12 Uhr: Fristende für die Eintragung in Unterstützungslisten.
  • 20. Januar 2026: Beschlussfassung der Wahlausschüsse über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Der genaue Termin für die Sitzung des Kreiswahlausschusses wird gesondert bekannt gemacht.
  • 26. Januar 2026: Frühester Zeitpunkt für die Versendung von Wahlbenachrichtigungen durch die Gemeinden.
  • spätestens bis 3. Februar 2026: Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge.
  • 15. Februar 2026: Fristende für die Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei den Gemeinden
  • Februar 2026: frühester Zeitpunkt für die Erteilung beantragter Wahlscheine durch die Gemeinden.
  • 6. März 2026, 15 Uhr: Ende der regulären Antragsfrist für Wahlscheine
  • 7. März 2026, 12 Uhr: Ist ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen, kann bis zu diesem Zeitpunkt ein neuer Wahlschein bei der Gemeinde erteilt werden. Danach ist die Neuerteilung eines Wahlscheins nicht mehr möglich.



Anmerkung: Diese Aufstellung ist lediglich ein Auszug aus dem Wahlkalender und besitzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der gesamte Wahlkalender kann auf der Internetseite des Landkreises Freising unter www.kreis-freising.de eingesehen werden.



Quelle: Landratsamt Freising

alle Informationen zum Thema:

Kommunalwahl




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