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01.08.2025 - Landkreis Freising

Kriminalpolizei Erding würdigt das außerordentlich couragierte Einschreiten dreier Bürger

Links Kriminaldirektor Thomas Weber, in der Mitte die drei einschreitenden Zeugen, rechts Erster Kriminalhauptkommissar Stefan Kühnel

Hallbergmoos, Landkreis Freising und Erding: Weil sie während eines Sexualdelikts couragiert einschritten, dem Opfer zur Hilfe kamen und zur Aufklärung des Verbrechens beitrugen, wurden drei Männer am 11.07.2025 vom Leiter der Kriminalpolizei Erding, Herrn Kriminaldirektor Thomas Weber, besonders geehrt.


Die Männer griffen sofort ein, als sie in den frühen Morgenstunden des 18.11.2024 im Bereich des S-Bahnhofes Hallbergmoos auf Hilferufe aufmerksam wurden und gingen diesen nach.

Eine 19-jährige Frau war von einem 25-jährigen Mann in ein Gebüsch eines dort angrenzenden Waldstücks gezogen und über mehrere Stunden sexuell misshandelt worden.

Nachdem die drei Passanten die Hilferufe lokalisieren konnten, trafen sie sowohl auf das Opfer als auch auf den nun flüchtenden Täter.

Herr Gropp und Herr Achatz setzten sofort einen Notruf ab und verfolgten den Flüchtenden, bis sie ihn nach kurzer Wegstrecke stellen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten konnten.

Herr Püwick kümmerte sich derweil um die junge verletzte Frau, half ihr aus dem Waldstück heraus und betreute sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Die Männer unterstützten ferner noch bei der später am Tatort durchgeführten Tatrekonstruktion der Kriminalpolizei Erding und konnten auch hier mit Hinweisen zur Aufklärung des Sexualverbrechens beitragen.

Dieses hohe Maß an gezeigter Zivilcourage würdigten Kriminaldirektor Thomas Weber, Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Erding und Erster Kriminalhauptkommissar Stefan Kühnel, Leiter des zuständigen Fachkommissariats 1 mit einer Einladung auf die Dienststelle, um den Männern ihren persönlichen Dank und ihre persönliche Anerkennung und ihren höchsten Respekt auszusprechen.

Herr Gropp, Herr Achatz und Herr Püwick erhielten dabei als Zeichen Ihres außerordentlichen Handeln jeweils eine Urkunde und eine Geldzuwendung.

Anmerkung:


Gegen den Sexualstraftäter verhängte das Landgericht Landshut mit Urteil vom 10.07.2025 eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 8 Monaten.


Weitere Informationen zum Thema:


Artikel zur Straftat vom 20.11.2025...

Quelle: Polizeipräsidium Oberbayern Nord

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