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31.07.2025 - Landkreis Freising

Dritte Startbahn: Klagen gegen Feststellungsbescheid abgewiesen

Bild: Archiv - Landratsamt Freising

Dritte Startbahn: Klagen gegen Feststellungsbescheid abgewiesen – Landrat Petz: „Werden Abwehrkampf fortsetzen“


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen gegen den Feststellungsbescheid des Luftamts Südbayern/ROB, dass mit der Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München bereits begonnen wurde, am Mittwoch, 30. Juli 2025, abgewiesen. Die Revision zum Bundesver­waltungsgericht (BVerwG) hat er nicht zugelassen.

Freisings Landrat Helmut Petz: „Darüber sind wir als Kläger natürlich enttäuscht. Wir wussten, dass schwierige Rechtsfragen zur Entscheidung anstanden. Aber wir haben uns realistische Chancen ausgerechnet, dass wir den Rechtsstreit zu unseren Gunsten entscheiden können. In jedem Fall war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, denn wir dürfen nichts unversucht lassen, um den Menschen in der Nachbarschaft der 3. SLB endlich die Ungewissheit zu nehmen.“

Die nächsten Schritte

Die Urteilsgründe des VGH liegen noch nicht vor. Mit ihnen ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Landrat Petz weiter: „Danach werden wir prüfen, ob das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde zum BVerwG Erfolg verspricht.“

Voraussetzung ist, dass Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidungserheblich waren oder von einer höchstgerichtlichen Entscheidung abgewichen worden ist oder dass dem VGH Verfahrensfehler unterlaufen sind. Diese Fragen sind naturgemäß erst zu beantworten, wenn die Urteilsgründe vorliegen.

„In jedem Fall werden wir den politischen Abwehrkampf fortsetzen, mit dem wir in den Landkreisen Freising und Erding und in München bisher erfolgreich waren“, sagt der Freisinger Landrat.

Zum Hintergrund

Vorgeschichte

Auffassung der Startbahngegner ist es seit jeher, dass zwei Bahnen am Flughafen München reichen; „eine 3. SLB brauchen wir nicht“.

Petz: „Heute haben wir es schwarz auf weiß: Die von der FMG für die 3. SLB angeführte Planrechtfertigung ist bei Weitem nicht erreicht (327.000 Flugbewegungen im Jahr 2024 statt der prognostizierten 590.000 Flugbewegungen für das Jahr 2025). FMG will trotzdem mit aller Gewalt an 3. SLB festhalten.“

Nach § 9 Abs. 3 LuftVG tritt der Planfeststellungsbeschluss (PFB) allerdings zehn Jahre nach Unanfechtbarkeit außer Kraft, es sei denn, dass er vor dem Außerkrafttreten um max. fünf Jahre verlängert worden ist, oder mit der „Durchführung des Plans begonnen“ worden ist.

Über eine parlamentarische Anfrage haben die Kläger zufällig erfahren, dass die FMG beim Luftamt Südbayern (ROB) Ende Mai 2024 die Feststellung beantragt hat, dass mit der Durchführung des PFB für 3. SLB begonnen worden ist mit der Folge, dass der PFB nach § 9 Abs. 3 LuftVG nicht zehn Jahre nach Eintritt Unanfechtbarkeit außer Kraft tritt.

Die ROB hat die beantragte Feststellung mit Bescheid vom 30.9.2024 antragsgemäß getroffen.

Klageverfahren

Der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern, der BUND und sechs Privatkläger in der Nachbarschaft der geplanten 3. SLB haben Klage gegen diesen Feststellungsbescheid erhoben. Der Kreistag des Landkreises Freising hat der Klageerhebung einstimmig zugestimmt.

Der zuständige 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat am 8.7.2025 über die Klagen mündlich verhandelt.

Ein Thema der mündlichen Verhandlung war die Vorgehensweise der FMG und der Behörde: Die Antragstellung und die Verbescheidung erfolgten „heimlich, still und leise“. Kein Außenstehender wurde beteiligt; eine wie auch immer geartete behördliche Sachverhaltsermittlung von Amts wegen fand nicht statt, angeblich – so der Vertreter des Freistaats Bayern in der mündlichen Verhandlung – wegen „umfassender Sachkenntnis des Luftamts Südbayern“.

Inhaltlicher Hauptpunkt war die Frage, ob „mit der Durchführung des Plans begonnen“ worden ist.

  • Mit dem Bau der 3. SLB selbst wurde unstreitig nicht begonnen.

  • Mit Arbeiten am Vorfeld wurde zwar begonnen. Diese Arbeiten bezogen sich aber aus Klägersicht ausschließlich auf das bestehende 2-Bahnen-System.

  • Intensiv diskutiert wurde die Frage, ob im maßgeblichen Zeitraum ein Grunderwerb der FMG „in nicht nur geringfügigem Umfang“ getätigt und deshalb mit dem Bau der 3. SLB begonnen wurde.


  • Die FMG hatte ihre Argumentation im Feststellungsantrag zentral auch auf die Errichtung des S-Bahn-Tunnels für den Erdinger Ringschluss und auf die Straßenerschließung rund um den Flughafen gestützt.
    Entscheidende rechtsdogmatische Frage ist, ob der PFB insoweit „teilbar“ ist. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass die Gestattung der 3. SLB einerseits und der S-Bahn-Tunnel zur Verwirklichung des Erdinger Ringschlusses bzw. die Straßenerschließung rund um den Flughafen andererseits nichts miteinander zu tun haben, d.h. unabhängig voneinander verwirklicht werden können, mit der Folge, dass die Verwirklichung des S-Bahn-Tunnels nicht auch die Durchführung des Plans für die 3. SLB zur Folge hat.
    Diese Position hatte zunächst auch die FMG vertreten, als sie trotz des entgegenstehenden Bürgerentscheids der Landeshauptstadt München aus dem Jahre 2012 und der Moratorien in den Koalitionsverträgen von CSU und FW aus den Jahren 2018 und 2023 für die vorzeitige Verwirklichung des S-Bahn-Tunnels geworben hatten. Ärgerlich, dass die FMG jetzt genau die gegenteilige Auffassung vertritt.

  • Streitentscheidend war aus der Sicht der Kläger auch, ob die Geschäftsführung der FMG gesellschaftsrechtlich überhaupt zur Durchführung der Baumaßnahmen für die 3. SLB ermächtigt war. Nach der Interpretation des Gesellschaftsvertrages durch die Kläger wäre hierfür ein einstimmiger Gesellschafterbeschluss erforderlich gewesen. Petz: „Wenn es den gibt, wäre das ein Skandal, weil damit der Bürgerentscheid des Mitgesellschafters Stadt München ignoriert worden wäre. Wenn es ihn nicht gibt, gibt es nach Rechtsauffassung der Kläger auch keine Ermächtigung der Geschäftsführung der FMG, mit dem Bau der 3. SLB zu beginnen.“


Quelle: Landratsamt Freising

alle Informationen zum Thema:

3. Startbahn




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