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Flughafen München: Am gestrigen Donnerstag (26. Juni) kontrollierte die Bundespolizei einen 61-jährigen Reisenden am Flughafen München, der beim Check-In für seinen Flug nach San Diego eine Schusswaffe mitführte.
Der Mann führte eine Pistole der Marke "Unceta Y Compania S.A." sowie zwei leere Magazine mit sich und konnte hierfür keine erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse vorlegen.
Nach eigenen Angaben hatte er die Waffe von seinem kürzlich verstorbenen Großvater geerbt und beabsichtigte, diese dauerhaft zu seinem Wohnsitz in den USA zu verbringen.
Der Mann berief sich hierbei auf die Monatsfrist zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben nach §20 WaffG, was jedoch nicht zur Ausfuhr oder zum Führen der Waffe berechtigt.
Eine Überprüfung im Nationalen Waffenregister ergab, dass die Waffe nicht registriert war und somit auch der Besitz durch den Großvater nicht rechtmäßig gewesen ist.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe gemäß §52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG sowie wegen des Versuchs einer Ausfuhr ohne Genehmigung gemäß §8 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §8 Abs.6 AWG ein.
Gegen den 61-jährigen Deutschen wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben.
Die Schusswaffe sowie die beiden Magazine wurden beschlagnahmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann den Flughafen wieder verlassen.
Am gestrigen Donnerstag kontrollierte die Bundespolizei einen Reisenden am Flughafen München, der beim Check-In für seinen Flug eine Schusswaffe mitführte.
Ein Mitarbeiter eines Verbrauchermarktes konnte einen Mann dabei beobachten, wie er Lebensmittel im Wert von knapp 19,-- Euro in eine mitgebrachte Tasche steckte.