Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Einer Streife fiel in der Wippenhauser Straße ein 62-jähriger Radfahrer auf, der ohne zu treten flott unterwegs war.
Bei der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass das „E-Bike“ über einen Gashebel verfügt und ohne zu treten fahren kann. Bei der weiteren Recherche stellte sich heraus, dass dieses „E-Bike“ bis zu 51 km/h schnell fahren kann und somit auch aus der Kategorie der S-Pedelecs bis 45 km/h herausfällt. Infolgedessen wird es als Leichtkraftrad ( sog. 125er ) eingestuft und müsste somit eine Zulassung besitzen.
Des Weiteren müsste der Fahrer die entsprechende Fahrerlaubnis ( Klasse A 1 oder B 196 ) vorweisen können und es besteht auch eine Helmpflicht. Da der 62-jährige Freisinger dies alles nicht hatte, muss er sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten. Sein „E-Bike“ wurde sichergestellt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein solches Fahrzeug in Deutschland keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) besitzt und somit überhaupt nicht zulassungsfähig ist.
Es wird daher empfohlen, sich vor dem Kauf eines Fahrrades mit Elektromotor, egal ob es sich um ein Pedelec (Tretunterstützung bis 25 km/h), S-Pedelec (Tretunterstützung bis 45 km/h) oder E-Bike (selbstfahrend bis 45 km/h) handelt, in einem entsprechenden Fachbetrieb beraten zu lassen oder selbst im Internet zu recherchieren, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Am Dienstag gegen 10:30 Uhr erhielt die Verkehrspolizeiinspektion Freising eine Mitteilung über eine herrenlose Schildkröte auf der BAB 9 in Fahrtrichtung Nürnberg