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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Mit ihrem Opel bog eine 64-jährige Freisingerin von der Kepserstraße in die Finkenstraße ein und überholte hier dann eine 54-jährige Freisingerin, welche mit ihrem Fahrrad auf der Finkenstraße unterwegs war.
Allerdings hielt die Pkw-Fahrerin einen zu geringen Seitenabstand ein, weshalb die Radfahrerin nach rechts ausweichen wollte. Hierbei touchierte sie allerdings mit dem Fahrrad den Bordstein und kam infolge dessen zu Sturz. Durch den Aufprall auf die Fahrbahn erlitt die 54-Jährige leichte Verletzungen.
In diesem Zusammenhang werden auf die Mindestabstände beim Überholen von Radfahrenden hingewiesen:
Innerstädtisch sind mindestens 1,5 m und außerstädtisch mindestens 2 m Abstand beim Überholen einzuhalten. Diese Regelung dient der Sicherheit der Radfahrenden und sollte deshalb beachtet werden.
Durch einen Mitarbeiter eines Verbrauchermarktes konnte eine 42-jährige Freisingerin dabei beobachtet werden, wie sie diverse Lebensmittel in eine mitgebrachte Tüte steckte