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Auch im Dienstbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord wird in diesem Monat vermehrt das Augenmerk auf die Sicherheit von Fahrradfahrern gerichtet.
Im Zuge dessen fand am Mittwoch, 14.05.2025 ein Schwerpunkteinsatz der Polizeiinspektion Neufahrn statt.
An den Kontrollen war, verteilt über den ganzen Tag, eine größere Anzahl von Polizeibeamten beteiligt, die auch mit Pedelecs unterwegs waren.
Bei den insgesamt 116 kontrollierten Fahrradfahrern wurden 52 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt.
Den Großteil hiervon, nämlich 24 Fälle, machten Mängel bei den Beleuchtungsvorschriften aus. In 11 Fällen wurden Radfahrer wegen falscher Straßenbenutzung (sog. „Geisterradler“ oder Radfahrer auf dem Gehweg) beanstandet. 12 Fahrradfahrer telefonierten verbotenerweise während der Fahrt mit dem Handy und zwei missachteten das Rotlicht einer Ampel.
Weiterhin wurden sechs Kfz-Führer wegen Halten oder Parken auf Radwegen beanstandet. Zwei weitere Kfz-Führer überholten Fahrradfahrer mit zu geringem Seitenabstand.
Zudem wurde in zahlreichen persönlichen Gesprächen auf das Tragen eines Fahrradhelmes hingewiesen. Die Erfahrung zeigt hier, dass eine Vielzahl von Verletzungen und gerade schwerste Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich durch das Tragen eines Helmes verhindert oder abgemildert werden können.
Gerade für Eltern sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, darauf zu achten, dass ihre Kinder mit Fahrradhelm unterwegs sind – noch besser, wenn sie als Vorbild unterwegs sind.
Auch im Dienstbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord wird in diesem Monat vermehrt das Augenmerk auf die Sicherheit von Fahrradfahrern gerichtet.