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Betreuungsverein der Lebenshilfe Freising informiert zum Thema „Volljährigkeit“
Quelle: Lebenshilfe / David Maurer
Der Betreuungsverein der Lebenshilfe Freising informiert am Dienstag, den 18. Februar 2025, um 19:00 Uhr zum Thema „Volljährigkeit“, besonders für Eltern von Jugendlichen mit Behinderung.
Der Infoabend findet im BiG in der Gartenstraße 42 im Besprechungsraum 021 im Erdgeschoss statt.
"Mit 17 hat man noch Träume“ lautet ein bekannter Schlager aus den 1960er Jahren. Und mit 18 beginnt die Volljährigkeit. Was heißt das vor allem für Jugendliche mit Behinderung?
Wenn Kinder volljährig werden, ändern sich viele Dinge. Grundsätzlich dürfen Eltern dann für ihr Kind keine Entscheidungen mehr treffen. Dies sieht die gesetzliche Regelung so vor. Was bedeutet das nun konkret? In seiner Infoveranstaltung zum Thema „Volljährigkeit“ geht der Betreuungsverein der Lebenshilfe Freising folgenden Fragen auf den Grund:
Kann meine Tochter, mein Sohn von mir als Vater oder Mutter auch mit Beginn der Volljährigkeit noch Hilfe und Unterstützung bekommen? Was darf ich tun? Was muss ich lassen?
Gibt es weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld? Kann mein Kind Grundsicherung beantragen? Und wie sieht es mit dem Vererben aus, fällt sein Erbteil an den Sozialhilfeträger?
Interessierte erhalten an diesem Abend Informationen zu den genannten Fragestellungen und möchten sich bitte bis spätestens 15. Februar unter christian.then@lebenshilfe-fs.de, Tel.: 08161 / 885 4213 für die Veranstaltung anmelden.
Am Freitag, 25. Juli, schließt die Umlade-Station des Landkreises Freising, in Eitting Am Kompostwerk 1, aufgrund einer internen Veranstaltung bereits um 15 Uhr
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