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Am 09.10. gegen 14.30 Uhr setzte eine 37-jährige Neufahrnerin einen Notruf ab, da sie angeblich von einem 57-jährigen Nachbarn mit einer Schusswaffe bedroht worden sei.
Da bei der Polizei immer höchste Alarmstufe angesagt ist, wenn eine Schusswaffe im Spiel ist, fuhren zunächst drei Streifen der PI Neufahrn den Einsatzort im Gemeindegebiet Neufahrn an, um die Lage zu sondieren.
Schnell stellte sich allerdings heraus, dass es sich bei der Waffe – die einer echten allerdings täuschend ähnlich sah - um eine Softair-, also Spielzeugwaffe, handelte. Der Kräfteaufwuchs konnte so sehr schnell wieder zurück gefahren werden.
Hintergrund war wohl, dass sich der Mann auf irgendeine Weise von der Frau, die aus dem Haus zu ihrem Auto unterwegs war, provoziert gefühlt hatte und ihr die Waffe aus seinem Fenster im dritten Stock entgegengehalten – wie genau ist aktuell noch unbekannt - hatte.
Für den 57-Jährigen hat das Folgen: Wegen des Vorfalls wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingeleitet. Da er aber zwei dieser Waffen hatte, die weitere aber erlaubnispflichtig war und er eine Erlaubnis aber nicht vorweisen konnte, wurde zusätzlich ein Verfahren wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz eingeleitet.
Aufgrund der schnellen Einsicht und Kooperationsbereitschaft des 57-Jährgen ist dieser Einsatz glimpflich verlaufen. Da diese Waffen Echten inzwischen so täuschend ähnlich sehen, dass sie auch aus kurzer Distanz für das geübte Gegenüber kaum zu unterscheiden sind, ist in solchen Fällen auch ein Schusswaffengebrauch nie auszuschließen.
In der Nacht von Montag den 13.05.2024 gegen 22:05 – 22:08 ereignete sich im Bereich des Autobahndreiecks Flughafen und der Anschlussstelle Freising-Ost eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen in falscher Richtung fahrenden Pkw-Fahrer.