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25.09.2023 - Freising

Achtung, Neubürger/-innen: Befreiung von Zweitwohnungssteuer 2023

Bild: Archiv - Johann Englmüller

Die Stadt Freising weist alle Inhaber/-innen einer Zweitwohnung darauf hin, dass Befreiungsanträge für die Zweitwohnungsteuer 2023 bis spätestens 31. Januar 2024 im Steueramt der Stadt Freising eingegangen sein müssen.


Dies gilt vor allem auch für diejenigen Inhaber/-innen einer Zweitwohnung, die 2023 neu nach Freising gezogen sind und die vom Steueramt bislang noch kein Anschreiben bzw. keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung erhalten haben.

Informationen zum Thema bzw. die entsprechenden Anträge finden sich auf der Internetplattform der Stadt Freising unter www.freising.de/rathaus/rathaus-direkt/formulare/zweitwohnungsteuer. Gerne steht das Team des Steueramts für Fragen auch telefonisch unter 0 81 61/54-4 22 04 zur Verfügung.

Anmeldung mit Erst-/Hauptwohnsitz auch für Studierende eine gute Idee

Studierende und andere Neubürger/-innen, die zwar möglicherweise nicht für immer, aber absehbar für einen längeren Zeitraum in Freising leben, rät die Stadt zu einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Freising: Mit dieser Anmeldung erledigen sich alle Themen rund um die Zweitwohnungssteuer wie Steuererklärungen, jährliche Befreiungsantragstellungen, Fristenwahrung und Unterlageneinreichung.

Darüber hinaus basiert die Einwohnerzahl als wichtigste Bemessungsgrundlage im kommunalen Finanzausgleich ausschließlich auf den Hauptwohnsitzen; nur mit einer realistischen Einwohnerzahl kann die Stadt die erforderlichen Mittel vom Freistaat für alle Bürgerinnen und Bürger erhalten, die tatsächlich in Freising leben und für die selbstverständlich eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden muss.

Quelle: Stadt Freising

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