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Der 30jährige Fahrer eines BMW wurde um 00.57 Uhr einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei bemerkten die kontrollierenden Beamten Alkoholgeruch bei dem Freisinger.
Ein durchgeführter, freiwilliger Atemalkoholtest ergab dann einen Wert von 0,6 Promille.
Daraufhin wurde der Pkw verkehrssicher abgestellt, die Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung einer Weiterfahrt sichergestellt und auf der Dienststelle ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt.
Dieser bestätigte den zuvor ermittelten Wert. Gegen den 30jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG eingeleitet.
Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500,-- Euro und ein 1-monatiges Fahrverbot.
Bereits eineinhalb Stunden vorher fiel den Beamten ein 59jähriger mit seinem Mercedes auf. Auch in diesem Fall war den Beamten während der Kontrolle Alkoholgeruch aufgefallen.
In diesem Fall ergab der freiwillige Atemalkoholtest einen Wert von knapp über 1,2 Promille. Als Folge wurde der Pkw verkehrssicher abgestellt, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und eine Blutentnahme im Klinikum Freising angeordnet.
Ebenso wurde der Führerschein des 59jährigen einbehalten. Gegen den Fahrer aus dem Landkreis Freising wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr infolge Alkohol eingeleitet.
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