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12.09.2023 - Landkreis Freising

Bahnstrecke München – Landshut

Hinweis zu politischen Pressemitteilungen
Dieses Regionalportal ist neutral und unabhängig. Wir veröffentlichen Pressemitteilungen aller Parteien und Organisationen mit regionalem Bezug. Der Inhalt dieser Nachricht spiegelt nicht die Meinung des eigenen Redaktionsteams wieder.
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Bild: Archiv - Andreas Mehltretter

SPD-Bundestagsabgeordneter Mehltretter hakt bei Staatsregierung nach


„Die Bahnstrecke München – Landshut ist überlastet. Die Staatsregierung ist nicht bereit, das Problem an der Wurzel anzupacken.“ So kommentiert der Freisinger Bundestagsabgeordnete Andreas Mehltretter (SPD) die Antworten der Bayerischen Staatsregierung auf zwei schriftliche Anfragen zu dieser Bahnstrecke. „Die Trassenkapazitäten sind schlicht und einfach ausgeschöpft. Wir brauchen also dringend einen Ausbau, den die CSU aber höchstens halbherzig vorantreibt.“

Bereits im Mai hatte Andreas Mehltretter die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Inge Aures zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen. Thema war dabei vor allem die
überlastete Bahnstrecke München – Landshut, die viele Pendlerinnen und Pendler tagtäglich auf die Geduldsprobe stellt.

Gemeinsam haben Mehltretter und Aures beschlossen, die bayerische Staatsregierung mit den bestehenden Problemen zu konfrontieren. In Zusammenarbeit mit der Kreis-SPD hat Aures zwei schriftliche Anfragen gestellt, auf die Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) nun die Antworten geliefert hat.

Der Minister verweist darauf, dass man zur Verbesserung der Pünktlichkeit der S1 im Dezember 2022 eine sog. überschlagene Wende am Bahnhof Flughafen München Terminal eingeführt habe (gemeint ist damit eine Art Reißverschlussprinzip für ein und ausfahrende Züge an Endbahnhöfen). Eine weitere Maßnahme sei der Einsatz von Service-Personal, das an den Bahnhöfen an der Stammstrecke dafür sorgt, dass die Fahrgäste schneller ein- und aussteigen, um so Haltezeitüberschreitungen zu minimieren. Außerdem wird in der Antwort erwähnt, dass die Langsamfahrstelle, die aufgrund einer Beschädigung des Bahnübergangs Fasanerie seit einem Jahr bestand, zum 1. August aufgehoben werden konnte.

„Das reicht nicht aus. Die Antworten zeigen, dass die Staatsregierung noch bei weitem nicht genug tut, um die Situation der Pendlerinnen und Pendler aus dem Landkreis Freising zu verbessern“, fasst Mehltretter die Rückmeldung aus dem Verkehrsministerium zusammen. Victor Weizenegger, SPD-Zweitstimmenkandidat für die Landtagswahlen aus Neufahrn, ergänzt: „Als erste Verbesserungsmaßnahmen sind zusätzliche Weichenverbindungen zwischen Neufahrn und Lohhof und zusätzliche Blockabschnitte sinnvoll und notwendig. Es ist zwar erfreulich, dass hier konkrete Schritte unternommen werden.

Allerdings sind nur wenige Maßnahmen tatsächlich geplant. Das lässt keine großen Entlastungen erwarten.“

„Den notwendigen Ausbau treibt die Staatsregierung nicht voran,“ so Weizenegger. „Wenn wir die Verkehrswende wollen, müssen wir aufhören, Schienenverbindungen zu vernachlässigen. Genau das tut die CSU aber schon seit langem. Die SPD steht hier auf allen Ebenen für eine andere Verkehrspolitik.“

Konkret fordern Mehltretter, Weizenegger und die Freisinger Kreis-SPD, dass der Ausbau der Strecke München–Landshut mit der Flughafenanbindung zusammengedacht wird und nicht, so wie derzeit in den Planungen der Staatsregierung, eine separate Fernbahnanbindung für den Flughafen vorangetrieben wird.

Wichtig ist ihnen, dass dabei nicht nur ein viergleisiger Ausbau in Betracht gezogen wird, der die Orte an der Strecke noch weiter durchschneidet. Vielmehr sollte als mögliche Alternative auch eine Trasse entlang der A92 geprüft werden. Für eine bessere Unterstützung des Bundes beim Ausbau der Bahnstrecke München – Landshut will sich Mehltretter auch beim Bundesverkehrsminister einsetzen.

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures (SPD) vom 14.07.2023 betreffend „Viergleisiger Ausbau der Bahnstrecke München-Freising“


Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Vorbemerkung
Die Finanzierung der Schieneninfrastruktur der Deutschen Bahn ist gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz (GG) Aufgabe des Bundes. Dies gilt unabhängig da-von, ob die betreffenden Strecken dem Fern-, Güter oder Regionalverkehr dienen.

Unter dem Titel „Aus-/Neubaustrecke München-Neulustheim – Neufahrn bei Frei-sing Nord“ wurde im Jahr 2016 eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Bahn-strecke München – Freising erstellt (Berichtslegung 2017). Insgesamt sollten nach einem Streckenausbau im Abschnitt München-Neulustheim – Neufahrn bei Frei-sing Nord durchgehend vier Gleise für den Schienenverkehr nutzbar werden. Der Bund hat die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie bei der Bundesverkehrswegeplanung nicht aufgriffen.

In Folge dessen hat der Freistaat im Rahmen des 2018 aufgelegten Programms „Bahnausbau Region München“ innerhalb der Maßnahme „Ausbau München – Freising – Landshut“ (U10) eine Untersuchung möglicher viergleisiger Ausbauab-schnitte auf dieser Strecke in Auftrag gegeben. Ein durchgehender viergleisiger Ausbau der Strecke war innerhalb dieser Untersuchung zu keiner Zeit Zielsetzung. Die Untersuchungsergebnisse sind die Grundlage dafür, dass der Freistaat beim für den Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur verantwortlichen Bund den nötigen Streckenausbau mit Nachdruck erneut einfordern kann.

Zu 1.1: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zu einem viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke München–Freising bzw. einer zusätzlichen Trasse?

Zu 1.2: Für welche Abschnitte gibt es bereits Machbarkeitsstudien?

Zu 2: Zu welchen Ergebnissen kommt die Machbarkeitsstudie zum Abschnitt Mün-chen Hbf–Moosach?

Zu 3.1: Zu welchen Ergebnissen kommt die Machbarkeitsstudie zum Abschnitt Moosach–Neufahrn, sofern eine solche Studie schon vorliegt?

Zu 3.2: Falls es noch keine Machbarkeitsstudie beauftragt gibt, wurde diese beauf-tragt (falls ja, bitte auch mit Angabe des Zeitpunktes, an dem mit Ergebnissen zu rechnen ist)?

Zu 3.3: Falls nein, warum nicht (bitte auch mit Angabe des Zeitpunktes an dem mit einer Beauftragung zu rechnen ist)?

Zu 4.1: Zu welchen Ergebnissen kommt die Machbarkeitsstudie zum Abschnitt Neufahrn-Freising, sofern eine solche Studie schon vorliegt?

Zu 4.2: Falls es noch keine Machbarkeitsstudie gibt, wurde diese beauftragt (falls ja, bitte mit Angabe des Zeitpunktes, an dem mit Ergebnissen zu rechnen ist)?

Zu 4.3: Falls nein, warum nicht (bitte auch mit Angabe des Zeitpunktes an dem mit einer Beauftragung zu rechnen ist)?

Die Fragen 1.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der aktuelle Sachstand der gutachterlichen Betrachtungen zur Maßnahme „Aus-bau München – Freising – Landshut“ (U10) aus dem Programm „Bahnausbau Region München“ wurde im Dialogforum Nordost am 28. Februar 2023 vorgestellt. Die Präsentation der Gutachter des Freistaates und der Deutschen Bahn kann unter https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/schiene/2023-02-28-dialogforum_nordost_internet.pdf eingesehen werden. Gutachterlich empfohlen wird ein viergleisiger Ausbau des Abschnitts Neulustheim – Moosach.

Die abschließenden gutachterlichen Resultate der Maßnahme U10 „Ausbau München – Freising – Landshut“ liegen voraussichtlich im Jahr 2024 vor.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 5. Ist geplant, in Absprache mit dem Bund, einen Planungsauftrag für einen viergleisigen Ausbau bzw. dem Bau einer neuen Trasse auf der gesamten oder Teilstrecken München Hbf–Freising zu erteilen?

Die originäre Zuständigkeit für den Aus- und Neubau der bundeseigenen Schie-neninfrastruktur liegt beim Bund; auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Der Frei-staat hat wiederholt beim Bund den Ausbau der hochbelasteten Strecke München – Freising – Landshut eingefordert, so auch im Rahmen der jüngst vom Bund an-gekündigten Fortschreibung seines Deutschlandtakts. Planungsaufträge durch den Bund wird der Freistaat im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Bernreiter
Staatsminister

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Inge Aures (SPD) vom 14. Juli 2023 betreffend „Zukunftsperspektiven der Bahnstrecke zwischen München und Freising"


Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.1: Aus welchen Gründen ist die Strecke der S1 München–Freising die un-pünktlichste Strecke im Gebiet der Münchner S-Bahn?

Die Strecke München - Freising wird im Mischbetrieb Regionalverkehr, S-Bahn- und Güterverkehr betrieben und ist sehr hoch belastet. Zwischen jeder S-Bahn verkehrt in der Regel ein Regionalverkehrszug und zusätzlich zum Teil noch Güterzüge. Verspätungen einzelner Züge übertragen sich sofort auf nachfolgende Züge.

Die S-Bahn wird zudem in Neufahrn aus bzw. in Richtung Freising und Flughafen vereinigt bzw. geteilt, so dass auch hierdurch zusätzliche Verspätungen bei der S-Bahn sowie im übrigen Schienenverkehr entstehen können.

Zu 1.2: Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung um die Pünktlichkeit auf der Strecke der S1 München-Freising zu verbessern?

Für die Finanzierung der Streckeninfrastruktur im bundeseigenen Netz ist gemäß Grundgesetzt der Bund zuständig. Die Verantwortung für den pünktlichen Betriebsablauf auf dem S-Bahnnetz in München liegt bei der Deutschen Bahn (DB).

Zur Verbesserung der Pünktlichkeit der S1 hat die S-Bahn München im Dezember 2022 in Abstimmung mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) eine überschlagene Wende am Bahnhof Flughafen München Terminal eingeführt. Weiter sind zur Verbesserung der Pünktlichkeit der S1 folgende kurz- und mittelfristige Maßnahmen eingeleitet worden:

• Minimierung von Haltezeitüberschreitungen durch Fahrgastlenkung mit Service-personal an den Bahnsteigen auf der Stammstrecke und am Flughafen Terminal;

• Beseitigung der Langsamfahrstelle infolge der unfallbedingten Beschädigung des Bahnübergangs (BÜ) Fasanerie – die DB hat dem Freistaat mitgeteilt, dass die Langsamfahrstelle zum 1. August 2023 nach erfolgter Erneuerung des BÜ aufgehoben werden konnte;

• Initiative „Starke S-Bahn München – Programm 14plus“ als Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Fahrgastinformation im gesamten S-Bahn-Netz. So soll bei der S1 unter anderem die Maßnahme „Verbesserung Robustheit Lohhof - Freising“ realisiert werden, in der zusätzliche Weichenverbindungen und die Verkürzung von Zugfolgeabständen ein verbessertes Pünktlichkeitsniveau bewirken werden.

Zu 2.1: Ist derzeit geplant, die Strecke oder Teile der Strecke S1 München-Frei-sing mit ETCS auszurüsten?

Zu 2.2: Falls ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Zu 2.3: Falls nein, aus welchen Gründen wird eine Ausrüstung der Strecke oder Teile der Strecke S1 München-Freising mit ETCS nicht in Betracht gezogen?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die DB plant im Rahmen der Digitalen Schiene Deutschland den flächendecken-den Rollout von European Train Control System (ETCS). Bisher sind die Planungen der DB bis Ende des Jahres 2028 veröffentlicht (https://fahr-weg.dbnetze.com/fahrweg-de/kunden/nutzungsbedingungen/etcs/ETCS-Migrationsstrategie-10115054). Die Priorisierung erfolgt dabei durch die DB in eigener Zuständigkeit. Die Strecke München - Freising ist dort nicht benannt.

Zu 3.1: Ist derzeit geplant, auf der Strecke S1 München-Freising eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h vorzunehmen?

Zu 3.2: Falls ja, wie ist der aktuelle Planungsstand und bis wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

Zu 3.3: Falls nein, aus welchen Gründen wird eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h nicht in Betracht gezogen?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Aussage der verantwortlichen DB gibt es hierzu keine Planungen. Voraus-fahrende langsamere Züge, etwa des Güterverkehrs oder der S-Bahn, wirken einer Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h laut DB entgegen.

Zu 4.1: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur Errichtung eines Fernbahnhalts am Flughafen München?

Die Finanzierung der Schieneninfrastruktur ist gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz Aufgabe des Bundes. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Strecken dem Fern-, Güter oder Regionalverkehr dienen.

Zurückliegend hat der Freistaat das gutachterlich empfohlene Vier-Stufen-Konzept zur Verbesserung der überregionalen Schienenverkehrsanbindung des Flughafens München, über welches im Mai sowie im November 2022 im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr berichtet wurde, auch dem Bund vorgestellt. In den Ge-sprächen mit dem Bund wurde deutlich, dass dieser bereit ist, bei Vorhandensein der Voraussetzungen eine überregionale Schienenverkehrsanbindung des Flughafens München bei der Weiterentwicklung seines Deutschlandtaktes vorzusehen.

4.2: Welche Trassenvarianten zur Anbindung des Flughafens werden dafür in Erwägung gezogen?
Belastbare Trassenvarianten liegen derzeit noch nicht vor.

4.3: Welche Vorteile hätte ein Fernbahnhalt am Flughafen München für den Bahn-verkehr (in Abgrenzung zu den Vorteilen für Flugzeug-Reisende)?

Die Fernbahnanbindung ist ein wichtiger Beitrag der Intermodalität von Schienen- und Luftverkehr im Sinne einer ökologisch sinnvollen Mobilitätsgestaltung. Sie würde nicht nur an- und abreisenden Flugpassagieren dienen, sondern auch die überregionale Erreichbarkeit des Flughafenumlands mit seinen vielen Arbeitsplät-zen und Veranstaltungseinrichtungen verbessern.

Zu 5.1: Welche Vorteile hätte ein Neubau einer Trasse Ingolstadt–Flughafen gegenüber einem Ausbau der Strecke München–Neufahrn/Flughafen für den Bahn-verkehr?

Zu 5.2: Inwiefern sollte also dementsprechend ein Ausbau der Strecke München–Neufahrn–Flughafen präferiert werden?

Die Fragen 5.1 und 5.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Um den stetig wachsenden Anforderungen an den Schienenverkehr Rechnung tragen zu können, muss der Bund einen Ausbau vorsehen. Die Verbesserung der Erreichbarkeit des Flughafens München wäre dabei eine weiter zu prüfende Option.

Zu 6.1: Wann ist beim Überwurf S8/S1 bei Neufahrn der Baubeginn und wann der Abschluss der Baumaßnahmen geplant?

Im Herbst 2023 sollen laut der für die Umsetzung verantwortlichen DB die ersten Baumaßnahmen beginnen. Derzeit ist laut DB geplant, das Bauwerk Ende der 2020er Jahre in Betrieb zu nehmen.

Zu 6.2: Welche Fahrplanverbesserungen werden durch die Baumaßnahmen möglich?

Zu 6.3: Welche dieser möglichen Verbesserungen sollen aus heutiger nach Inbetriebnahme des Überwurfbauwerks tatsächlich umgesetzt werden?

Die Fragen 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Durch das Überwerfungsbauwerk müssen Züge aus Richtung Neufahrn (S1) bzw. Freising (RE 22) zum Flughafen nicht mehr die vom Flughafen kommenden S-Bahnen der S8 stadteinwärts höhengleich kreuzen. Dies wird positive Auswirkun-gen sowohl auf die Pünktlichkeit als auch auf die Streckenkapazität haben.

Zu 7.1: Ist geplant, eine Direktverbindung Freising–Flughafen–Ostbahnhof als Al-ternative zur überlasteten Strecke der S1 einzurichten?

Zu 7.2: Falls nein, aus welchen Gründen wird die Einrichtung einer Direktverbin-dung Freising-Flughafen-Ostbahnhof als Alternative zur überlasteten Strecke der S1 nicht in Betracht gezogen?
Die Fragen 7.1 und 7.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Problematisch wäre insbesondere der erforderliche zeitintensive Fahrtrichtungs-wechsel dieser Linie am bereits hoch ausgelasteten Bahnhof Flughafen Terminal. Aber auch die hohe Streckenauslastung zwischen Freising und Neufahrn Nord so-wie zwischen Johanneskirchen und Daglfing stehen der Realisierbarkeit einer sol-chen Linie entgegen.

8. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Taktung der S-Bahn-Linie S1 zum Flughafen bzw. nach Freising nach Inbetriebnahme der zweiten Stammstrecke?

Die Linie S1 soll nach Inbetriebnahme der zweiten Stammstrecke täglich ganztägig im 15-Minuten-Takt bis Neufahrn verkehren. Dort teilt sich die Linie in je einen Ast zum Flughafen und nach Freising auf, die jeweils im 30-Minuten-Takt bedient werden. Das stör- und verspätungsanfällige Trennen und Vereinigen der Zugteile in Neufahrn kann dann entfallen, was zur Verbesserung der Pünktlichkeit aller Züge auf dieser Strecke beitragen wird. Durch den vorgesehenen Einsatz von Langzügen kann das Sitzplatzangebot der S1 deutlich erhöht werden. Ergänzend zu diesem Angebot ist eine stündliche und beschleunigte Regional-S-Bahn von und nach Landshut vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Bernreiter
Staatsminister

Quelle: Andreas Mehltretter MdB

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