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Zwei Zeugen konnten beobachten, wie ein Pkw beim rückwärts Ausparken gegen das gegenüberliegende Fahrzeug stieß.
Die Fahrerin stieg aus, besah sich den Schaden und entschloss sich dann, wieder einzusteigen und weiter zu fahren.
Sie hinterließ keinerlei Nachricht am geschädigten Fahrzeug und kam auch ihrer gesetzlichen Wartepflicht nicht nach. Die Zeugen konnten sich das Kennzeichen merken und auch eine gute Beschreibung der Fahrerin angeben.
Außerdem hinterließen sie an dem geschädigten Fahrzeug einen Zettel mit dem Hinweis auf den erfolgten Parkrempler. Von zuhause aus verständigte dann einer der Zeugen die Polizei. Allerdings konnte die Streife, welche sich zum Unfallort begab, den geschädigten Pkw nicht mehr vorfinden.
Laut Zeugen wurde die hintere Türe der Beifahrerseite beschädigt. Am Verursacherfahrzeug entstand ein Sachschaden im Heckbereich.
In der Nacht von Montag den 13.05.2024 gegen 22:05 – 22:08 ereignete sich im Bereich des Autobahndreiecks Flughafen und der Anschlussstelle Freising-Ost eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen in falscher Richtung fahrenden Pkw-Fahrer.