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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Das Steueramt der Stadt Freising erinnert alle Inhaber/-innen einer Zweitwohnung daran, dass die für 2023 zu entrichtende Zweitwohnungsteuer am 01. Juni fällig wird.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird gebeten, die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu überweisen.
Zweitwohnungsteuerpflichtig sind grundsätzlich all diejenigen Personen, die in Freising eine Zweitwohnung innehaben – unabhängig von Eigentums- und Mietverhältnissen. Wer eine Zweitwohnung bezieht oder aufgibt, hat dies der Stadt Freising fristgemäß anzuzeigen.
In der Nacht von Montag den 13.05.2024 gegen 22:05 – 22:08 ereignete sich im Bereich des Autobahndreiecks Flughafen und der Anschlussstelle Freising-Ost eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen in falscher Richtung fahrenden Pkw-Fahrer.