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25.04.2023 - Freising

Naherholungsgebiete in Freising: So können alle die Saison genießen

Bild: Archiv - Christoph Seeger

Um den Besucherinnen und Besuchern der städtischen Naherholungsgebiete Ruhe und Erholung zu bieten, weist die Stadt Freising rechtzeitig vor Beginn der Badesaison 2023 wieder auf einige Verhaltensregeln an der Stoibermühle, am Vöttinger Weiher und an den Pullinger Seen hin:

Das Fahren und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der ausgewiesenen Parkplätze in diesen Gebieten ist nicht erlaubt. Es ist verboten, Wildtiere aller Art zu füttern und während der Badesaison (15. Mai mit 15. September) Tiere mitzubringen.

Feuer dürfen nicht abseits der hierfür besonders ausgewiesenen Plätze (Feuerstellen/Feuerschalen) unterhalten werden. Erlaubt ist die Benutzung tragbarer Grillgeräte mit einem Abstand zum Boden von mindestens 30 cm. Grillfeiern müssen bei der Stadt Freising, Amt 32, angezeigt werden.

Es ist nicht gestattet, in den genannten Naherholungsgebieten zu nächtigen, zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen und Waren aller Art einschließlich Speisen und Getränke zu verkaufen.

Eine Ausnahme gibt’s: Am Vöttinger Weiher ist Zelten möglich, aber genehmigungs- und gebührenpflichtig. Veranstaltungen jeglicher Art müssen wie in allen Naherholungsgebieten ebenfalls angezeigt werden. Die dazu erforderliche Genehmigung ist bei der Stadt Freising, Amt 32, Telefon 0 81 61/5443209, oder per E-Mail, naherholung@freising.de, zu beantragen. Das Formular zur Beantragung der Genehmigung ist online unter www.freising.de / Rathaus / Kultur & Freizeit / Seen abzurufen.
www.freising.de / Rathaus / Kultur & Freizeit / Seen

Die Grünanlagen sind von allen Benutzern/-innen sauber zu halten. Für den entstehenden Müll stehen Abfallbehälter bereit. Die Stadt Freising bittet vor allem darauf zu achten, Glasscherben umgehend ordnungsgemäß zu entsorgen, um Verletzungen zu vermeiden.
Da der Erholungswert der Besucher/-innen Vorrang vor allen anderen Nutzungen hat, wurden entsprechende Benutzungssatzungen erlassen, die auf der Homepage der Stadt unter www.freising.de / Rathaus / Satzungen & Verordnungen jederzeit abgerufen werden können.

Für die Einhaltung dieser eigentlich selbstverständlichen Grundlagen sorgen Beschäftigte der Stadt Freising, damit sich Jung und Alt auch wirklich wohl fühlen können.
Falls doch mal etwas passiert:

Für den Ernstfall stehen fünf Notrufsäulen bereit
Am Pullinger See befindet sich am Südstrand eine Notrufsäule etwa in der Mitte der Liegewiese und eine weitere Säule steht am Nordstrand oben, relativ mittig auf der dortigen Liegewiese.

Am Vöttinger Weiher ist eine Notrufsäule am südwestlichen Ende beim Badebereich platziert.

Im Erholungsgebiet Badesee Stoibermühle (Marzling) befindet sich eine Notrufsäule am nordwestlichen Ende und eine weitere steht am nordöstlichen Ende des Sees.

Quelle: Stadt Freising

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