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02.03.2023 - Freising

Flughafen München: Überprüfung des Lärmaktionsplan läuft

Bild: Archiv - rm

Die Regierung von Oberbayern überprüft, ob aus Anlass der Veröffentlichung der Lärmkartierung 2022 für den Flughafen München eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom Dezember 2021 erforderlich ist.


An der Überprüfung können Bürgerinnen und Bürger mitwirken und zum Entwurf des Überprüfungs-berichts Stellung nehmen. Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen.
Die Regierung von Oberbayern hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden im Dezember 2021 einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München erarbeitet.

Der stellt bereits realisierte Schritte zur Minderung des Fluglärms im Umfeld des Flughafens München dar und zeigt zudem weitere Maßnahmen mit Minderungspotential für die Zukunft auf.
Anlässlich der Veröffentlichung der Lärmkarten 2022 für den Flughafen München durch das Bayerische Landesamt für Umwelt überprüft die Regierung von Oberbayern den 2021 veröffentlichten Lärmaktionsplan auf seine Aktualität.

Hierzu hat die Regierung einen Entwurf eines Berichts zur Überprüfung des Lärmaktionsplans erstellt. Seit 17. Februar 2023 und noch bis 03. April 2023 kann der Entwurf des Überprüfungsberichts des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München auf der Link extern: Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München vom Dezember 2021, auf den sich der Überprüfungsbericht bezieht, steht dort ebenfalls zur Verfügung. Zudem liegen der Entwurf des Überprüfungsberichts und der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München auch bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, aus.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Stellungnahmen bis 03. April möglich
Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Überprüfungsberichts können bis einschließlich 03. April 2023 per E-Mail laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de oder postalisch (Postanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München) unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung Flughafen München“ eingereicht werden.

Die Regierung von Oberbayern wird diese bei ihrer Entscheidung, ob eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans aufgrund der neuen Lärmkartierung erforderlich ist, angemessen berücksichtigen, betont die Regierung in einer Pressemitteilung, online einzusehen unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/presse/archiv/2023/pm-013/index.html

Quelle: Stadt Freising

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