Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Bild: Archiv - Polizeiinspektion Flughafen München
Flughafen München: „Du bist nicht Du, wenn Du hungrig bist“.
Dies oder etwas ähnliches dachte sich vermutlich ein 34-jähriger Staplerfahrer, als er Ende Juni einen Snackautomaten einer am Münchner Flughafen ansässigen Firma mit seinem Gabelstapler anhob, aus der Fassung riss und dadurch beschädigte.
Grund für diese drastische Maßnahme war eine zuvor im Automaten hängen gebliebene Schokolade, woraufhin der Herr mit den Zinken seines Gabelstaplers unter den Automaten fuhr, diesen anhob und schüttelte.
Dies führte zwar zum gewünschten Erfolg, da die Schokolade nun herausfiel und zugriffsbereit für den 34-Jährigen war, woraufhin er den Automaten wieder abstellte.
Jedoch musste aufgrund der mitgeteilten Beschädigung sowie des gestellten Strafantrags der Betreiberfirma ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet werden, in dessen Zuge sich der Staplerfahrer nun in Bezug auf das Anheben des Automaten, nicht jedoch in Bezug auf die dadurch verursachte Beschädigung geständig zeigte.
Eine Schadenshöhe konnte durch die Betreiberfirma bislang nicht beziffert werden.