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Bundespolizisten ziehen Reisende mit gefälschten Impfnachweisen aus dem Verkehr
Sie kam gestern Mittag (13. Januar) aus Sankt Petersburg im Erdinger Moos an. Bei der Einreisekontrolle legte sie den Bundespolizisten Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung und den Impfpass vor. Grenzpolizeilich und aufenthaltsrechtlich gab es nichts zu beanstanden.
Der Impfpass jedoch sollte bei den Grenzpolizisten größeres Interesse wecken und der Russin einen unerwarteten Aufenthalt bei der Bundespolizei sowie eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bescheren.
Die eingeklebten Sticker zum Nachweis einer Impfung gegen Corona waren offensichtlich gefälscht. Ein paar Stunden später als geplant, durfte die Wahl-Münchnerin dann den Heimweg antreten, jedoch nicht, ohne ihren Impfpass bei den Bundespolizisten zurückzulassen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie kontrollierten Bundespolizisten am Münchner Flughafen ankommende Flüge zum einen grenzpolizeilich, zum zweiten hinsichtlich der Vorgaben des Gesundheitsschutzes, so auch am Donnerstagmittag den Flug aus Sankt Petersburg.
Als die Grenzpolizisten einer 50-jährige Russin die Fragen nach den Nachweisen hinsichtlich des Pandemieschutzes stellten, zögerte diese auch nicht lange und zeigte den Beamten ihr Impfbuch.
Darin zwei Biontech-Sticker mit entsprechenden Stempeln und Unterschriften einer Arztpraxis in Ulm, datiert auf April und Juni letzten Jahres. Als die Bundespolizisten die Sticker jedoch überprüften, blieb das Ergebnis aus. Auch folgende Recherchen, sprich ein Anruf bei der vermeintlichen Impfpraxis liefen ins Leere.
Die Praxismitarbeiterin erklärte den Beamten, dass man erstens an den betreffenden Tagen gar nicht geimpft habe, zweitens der angebliche Arzt, der die Impfung laut Impfpass der Haidhausenerin durchgeführt haben soll, in der Praxis nicht existent sei und drittens auch die angebliche Patientin in der Praxis nicht bekannt sei.
Mit diesen Aussagen konfrontiert, hüllte sich die vermutliche Impfbetrügerin in Schweigen.
Alles Schweigen halt nichts. Die Bundesbeamten zeigten die Unternehmerin wegen des Verdachts der Urkundenfälschung an, bevor sie die Wache wieder verlassen und ihre Heimfahrt antreten durften. Ihren Impfpass allerdings musste sie bei der Bundespolizei zurücklassen.
Bildunterschrift:
Am Münchner Airport sind die Bundespolizisten grundsätzlich für die grenzpolizeiliche Kontrolle der ein- und ausreisenden Passagiere zuständig. Seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützen sie auch die für den Gesundheitsschutz zuständigen Gesundheitsbehörden, unter anderem durch die Überprüfung der nötigen Impfnachweise bei der Einreise.