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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
ÖPNV (Ausnahme: Personengruppe die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind)
Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen
(Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
Hier gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind befreit.
Testpflicht
Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
Hinweis:
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In einem Drogeriemarkt wurde eine 46-jährige Frau vom Verkaufspersonal dabei ertappt, als sie ein Parfüm im Wert von knapp 17 Euro am Kassenbereich vorbei schmuggelte und den Markt verlassen wollte.
Der Landkreis Freising saniert die Fahrbahn der Kreisstraße FS30 zwischen Gammelsdorf und dem Anschluss an die FS 26 bei Enghausen auf der gesamten Strecke