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Bild: Archiv - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
Die Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln, zu denen auch Gülle und Gärreste zählen, wurde für Dauergrünland und mehrjährige Feldfutterbauflächen auf den mit Nitrat belasteten, sog. roten Flächen im Landkreis Freising auf den Zeitraum 15. Oktober bis 14. Februar 2022 verschoben. Für die restlichen Flächen mit Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau bestellten Flächen im Landkreis Freising läuft die verschobene Sperrfrist vom 15. November 2021 bis 14. Februar 2022.
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding